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Urlaubsregelung bei Teilzeit in Elternzeit

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Aüg:
Mann muss hier  zwei Dinge trennen. Der Urlaubsanspruch bleibt nach der aktuellen Rechtsprechung gleich. Hattest du in Vollzeit einen Urlaubsanspruch in Höhe von zwanzig Tagen hast du auch während der Teilzeit einen Anspruch von 20 Tagen selbst wenn du nur noch 3 Tage pro Woche arbeitest.
Ein anderer Punkt ist der Wert des Urlaubsanspruches pro Urlaubstag. Der der Wert eines Urlaubstag in Teilzeit muss dem in Vollzeit entsprechen bis der alte Urlaub aufgebraucht ist.

bienchenhonig:
bei mir war es so : den Anspruch auf Urlaub, den ich vor meinem Beginn der Elternzeit erworben habe, blieb in vollem Umfang bestehen (für eine 5 Tage Woche). Danach bin während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten gegangen (1 Tag in der Woche). Für diese Zeit wurde mein Urlaubsanspruch (30 Tage) entsprechend um 4/5 vermindert, da ich ja nur noch einen Tag arbeiten gegangen bin. Mit der Stundenanzahl hat das übrigens nichts zu tun.

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