Autor Thema: Einstufung  (Read 4205 times)

Sonnenblume2019

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Einstufung
« am: 31.08.2019 21:23 »
Hallo :-) ,

Ich habe eine Frage:

Ich war von 07/2011 - 02/ 2015 im öffentlichen Dienst in der E8a/ S2 eingruppiert.
Danach folgte ein Monat "Pause"
ab 1.4.2015 folgte eine weitere Beschäftigung in der E8a/S3

Nun meine Frage im § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird von unschädlichen Zeiten gesprochen
"Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als 1 Monat im Kalenderjahr"
Ist der eine Monat jetzt Schädlich oder wird ein Monat als unschädlich betrachtet? In dieser Zeit war ich nicht arbeitslos gemeldet.

Liebe Grüße

Spid

  • Gast
Antw:Einstufung
« Antwort #1 am: 31.08.2019 21:28 »
Es gibt keine E8a.

Da es sich bei Stufe 3 um eine andere Stufe als die Stufe 2 handelt, beginnt die Stufenlaufzeit ohnehin von vorn, so daß dahingestellt bleiben kann, ob sich um eine unschädliche Unterbrechung handelt.

Sonnenblume2019

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Antw:Einstufung
« Antwort #2 am: 31.08.2019 21:33 »
Ja, Danke für diese freundliche Antwort !


S8a (Erziehertätigkeit)
 S8a/2 zur S8a/3
 Was bewirkt 1 Monat Pause? Eine Rückstufung???

Spid

  • Gast
Antw:Einstufung
« Antwort #3 am: 31.08.2019 21:39 »
Nein. Stufe 3 ist eine höhere Stufe als Stufe 2.

Sonnenblume2019

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Antw:Einstufung
« Antwort #4 am: 31.08.2019 22:00 »
okay ...

kann mir bitte jemand nich was zu "unschädlichen Zeiten" sagen.
Der eine Monat Pause, hätte dieser irgendwo Konsequenzen?
AG ist der Annahme ich hätte durch den 1 Monat "Pause" garnicht hochgestuft werden dürfen?!

Spid

  • Gast
Antw:Einstufung
« Antwort #5 am: 31.08.2019 22:25 »
Die unschädliche Unterbrechung aus §17 Abs. 3 bezieht sich nicht auf rechtliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses, es geht um tatsächliche Unterbrechungen. Deiner - sehr unzureichenden - Sachverhaltsschilderung nach handelt es sich aber um eine rechtliche Unterbrechung. Gem. BAG, Urteil v. 27.04.2017 - 6 AZR 459/16 zählt der Monat nicht mit zur Stufenlaufzeit, diese wird aber im neuen Arbeitsverhältnis beim selben AG aus dem alten Arbeitsverhältnis fortgesetzt.