Die unschädliche Unterbrechung aus §17 Abs. 3 bezieht sich nicht auf rechtliche Unterbrechungen des Arbeitsverhältnisses, es geht um tatsächliche Unterbrechungen. Deiner - sehr unzureichenden - Sachverhaltsschilderung nach handelt es sich aber um eine rechtliche Unterbrechung. Gem. BAG, Urteil v. 27.04.2017 - 6 AZR 459/16 zählt der Monat nicht mit zur Stufenlaufzeit, diese wird aber im neuen Arbeitsverhältnis beim selben AG aus dem alten Arbeitsverhältnis fortgesetzt.