Arbeitsplatzbeschreibung Elektroingenieur Gebäudewirtschaft EG 11

Begonnen von Schötti, 28.08.2019 17:03

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was_guckst_du

1. These: ein Dipl. Elektroing., der nach EG 10 bezahlt wird, macht wohl Tätigkeiten, die nicht unbedingt seinen Fähigkeiten entsprechen

2. These: bei einem Dipl. Elektroing., der an der Erstellung einer Stellenbeschreibung scheitert, stellt sich die Frage, wie er denn seine Diplomarbeit gemeistert hat

3. These: These 1 trifft nicht zu...die ehemalig EG 11 Stelle, wurde auf die persönlichen Fähigkeiten zurecht geschnitten 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

Zitat von: BBBB in 30.08.2019 08:13
Er schreibt ja, dass die Stelle zwischendurch neu bewertet wurde mit E10. Dem entnehme ich dass es auch eine alte Bewertung gibt.

Ja und die ist die Rechtsmeinung des AG zur Eingruppierung - und, wie ich schrieb, ist nicht bekannt, ob er sich diese auf Basus einer Tätigkeitsbeschreibung o.ä. gebildet hat.

Layer8

Zitat von: was_guckst_du in 30.08.2019 08:17der an der Erstellung einer Stellenbeschreibung scheitert

Das bekommen auch andere nicht hin. Wer so etwas noch nicht regelkonform gemacht hat und keine Hilfe von Kollegen oder Vorgesetzten bekommt ...

Spid

Ich halte das Erstellen einer Tätigkeitsdarstellung nur dahingehend als Herausforderung, wenn man ein bestimmtes Ergebnis erzielen möchte - und nicht unbedingt das, das der auszuübenden Tätigkeit entspricht.