Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Einstufung
Sonnenblume2019:
Hallo :-) ,
Ich habe eine Frage:
Ich war von 07/2011 - 02/ 2015 im öffentlichen Dienst in der E8a/ S2 eingruppiert.
Danach folgte ein Monat "Pause"
ab 1.4.2015 folgte eine weitere Beschäftigung in der E8a/S3
Nun meine Frage im § 17 Abs. 3 Satz 1 TVöD wird von unschädlichen Zeiten gesprochen
"Zeiten einer sonstigen Unterbrechung von weniger als 1 Monat im Kalenderjahr"
Ist der eine Monat jetzt Schädlich oder wird ein Monat als unschädlich betrachtet? In dieser Zeit war ich nicht arbeitslos gemeldet.
Liebe Grüße
Spid:
Es gibt keine E8a.
Da es sich bei Stufe 3 um eine andere Stufe als die Stufe 2 handelt, beginnt die Stufenlaufzeit ohnehin von vorn, so daß dahingestellt bleiben kann, ob sich um eine unschädliche Unterbrechung handelt.
Sonnenblume2019:
Ja, Danke für diese freundliche Antwort !
S8a (Erziehertätigkeit)
S8a/2 zur S8a/3
Was bewirkt 1 Monat Pause? Eine Rückstufung???
Spid:
Nein. Stufe 3 ist eine höhere Stufe als Stufe 2.
Sonnenblume2019:
okay ...
kann mir bitte jemand nich was zu "unschädlichen Zeiten" sagen.
Der eine Monat Pause, hätte dieser irgendwo Konsequenzen?
AG ist der Annahme ich hätte durch den 1 Monat "Pause" garnicht hochgestuft werden dürfen?!
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