Allgemeines und Sonstiges > allgemeine Diskussion
Dauer externer Stellenbewertungen
Chrille1507:
--- Zitat von: Spid am 02.09.2019 14:40 ---Wozu bräuchte es dafür eine Stellenbewertung?
--- End quote ---
Beispielsweise um den potentiellen neuen Mitarbeiter mitteilen zu können, in welche Entgeltgruppe er eingestellt werden würde. Dazu müsste doch der AG eine Aussage machen. Oder habe ich da einen Denkfehler?
Oder würde vorab in der Stellenausschreibung ein Passus a la: "Es wird vorbehaltlich der Stellenbewertung eine Eingruppierung nach E.... erwartet" stehen?
Spid:
Der AG äußert dann ja ohnehin nur eine Rechtsmeinung, die richtig oder falsch sein kann.
Chrille1507:
Vielen Dank für die schnelle Hilfe.
WasDennNun:
--- Zitat von: Spid am 02.09.2019 14:48 ---Der AG äußert dann ja ohnehin nur eine Rechtsmeinung, die richtig oder falsch sein kann.
--- End quote ---
Eben und der Angestellte kann die auszuübenden Arbeit aufnehmen, Zeitanteile ermitteln und sein Entgelt einfordern.
Spid:
Warum sollte das notwendig sein? Es fehlt ja nicht an einer Tätigkeitsdarstellung, vielmehr gibt es lediglich keine externe Bewertung, die der AG vielleicht, vielleicht auch nicht zum Bestandteil seiner Rechtsmeinung machen möchte.
Navigation
[0] Message Index
[*] Previous page
Go to full version