Selbst wenn zwischen AG/Dienstherr und dem beauftragten Unternehmen eine Prüffrist zur Rückmeldung vereinbart sein sollte (i.d.R. darf man von 3 Monaten Minumum ausgehen), dann heißt das ja noch lange nicht, dass der AG/Dienstherr das Ergebnis auch sofort mitteilt bzw. entsprechende Schlüsse daraus zieht.
Im
Beamtenbereich eher die Regel denn die Ausnahme ist, dass man etwaige Neubewertungen an den Stellenplan knüpft... ist die aktuelle Runde vorbei, dann zieht eine entsprechende Neubewertung halt erst zum nächsten Stellen- bzw. Haushaltsplan (bei Doppelhaushalten bzw. gekoppelten Stellenplänen kann das
worst case also auch mal 2 Jahre dauern).
Klar, kann man das grdstzl. auch unterjährig z.B. über Personalreservepläne und damit quasi
"sofort" regeln... ist aber (wie bei so vielen Dingen im Leben) alles eine Frage des "Wollens" und hängt auch von personalwirtschaftlichen Faktoren und anderen Komponenten ab.