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TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
Silvia MH:
Hallo,
ich bin seit 1989 als Regierungsbeschäftigte beim Land NRW tätig (Geltungsbereich TV-L) und habe jetzt ein sehr interessantes Angebot von der Kommune erhalten (Geltungsbereich TVöD). Wäre - wenn beide VErtragspartner einverstanden wären - eine Versetzung möglich?
Wie sieht es aus mit Überstunden und Urlaub? Kann dieser ebenrfalls übertragen werden?
Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar ...
Spid:
Nein und nein.
WasDennNun:
@Spid: So etwas kann man vertraglich nicht Regeln?
Also ich habe durchaus bei einem AG Wechsel mit Beteiligung eines TV-L AGs Urlaubstage "mitgenommen".
Spid:
Nein. Was eine Versetzung ist, ist tariflich normiert. Dies hier ist keine. Wie mit Urlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses zu verfahren ist, ist gesetzlich geregelt. Ein Ausgleich zwischen altem und neuem Arbeitgeber findet nicht statt.
WasDennNun:
Aber die beiden Arbeitgeber können sich auf einen Ausgleich einigen.
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