Nein. Was eine Versetzung ist, ist tariflich normiert. Dies hier ist keine. Wie mit Urlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses zu verfahren ist, ist gesetzlich geregelt. Ein Ausgleich zwischen altem und neuem Arbeitgeber findet nicht statt.
Kann ich so nur bestätigen. Ich habe zwar vor vielen Monden andersrum gewechselt (von Kommune zum Land), hat aber null Unterschied gemacht. Warum sollte denn auch das Land für meine ÜStunden zahlen, welche ich für die Kommune erbracht habe? Ich habe die doch nicht fürs Land erbracht?!?
Und warum sollte mir das Land nochmal 30 Tage Urlaub genehmigen, wenn ich in der Kommune schon 5 Tage genommen habe.
Scheinbar gibt es Kommunen, die so vllt. ihr neuen Arbeitskräfte locken wollen