Autor Thema: TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune  (Read 5495 times)

heidi80

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #15 am: 05.09.2019 12:30 »
Nein. Was eine Versetzung ist, ist tariflich normiert. Dies hier ist keine. Wie mit Urlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses zu verfahren ist, ist gesetzlich geregelt. Ein Ausgleich zwischen altem und neuem Arbeitgeber findet nicht statt.
Kann ich so nur bestätigen. Ich habe zwar vor vielen Monden andersrum gewechselt (von Kommune zum Land), hat aber null Unterschied gemacht. Warum sollte denn auch das Land für meine ÜStunden zahlen, welche ich für die Kommune erbracht habe? Ich habe die doch nicht fürs Land erbracht?!?
Und warum sollte mir das Land nochmal 30 Tage Urlaub genehmigen, wenn ich in der Kommune schon 5 Tage genommen habe.

Scheinbar gibt es Kommunen, die so vllt. ihr neuen Arbeitskräfte locken wollen  :o ;D

WasDennNun

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #16 am: 05.09.2019 16:46 »
Und warum sollte mir das Land nochmal 30 Tage Urlaub genehmigen, wenn ich in der Kommune schon 5 Tage genommen habe.
Das wäre in der Tat Quark.

Es eher darum, dass du deine restlichen 25 Tage nehmen kannst, obwohl du beim neuen AG auf weniger Anspruch hättest (weil du im Mai anfängst z.B.) und du sie aber beim alten nicht mehr nehmen willst/kannst.