Autor Thema: TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune  (Read 5500 times)

Silvia MH

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Hallo,

ich bin seit 1989 als Regierungsbeschäftigte beim Land NRW tätig (Geltungsbereich TV-L) und habe jetzt ein sehr interessantes Angebot von der Kommune erhalten (Geltungsbereich TVöD). Wäre - wenn beide VErtragspartner einverstanden wären - eine Versetzung möglich?

Wie sieht es aus mit Überstunden und Urlaub? Kann dieser ebenrfalls übertragen werden?

Für eine kurze Antwort wäre ich sehr dankbar ...

Spid

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #1 am: 02.09.2019 08:42 »
Nein und nein.

WasDennNun

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #2 am: 02.09.2019 09:30 »
@Spid: So etwas kann man vertraglich nicht Regeln?
Also ich habe durchaus bei einem AG Wechsel mit Beteiligung eines TV-L AGs Urlaubstage "mitgenommen".

Spid

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #3 am: 02.09.2019 09:40 »
Nein. Was eine Versetzung ist, ist tariflich normiert. Dies hier ist keine. Wie mit Urlaub am Ende des Arbeitsverhältnisses zu verfahren ist, ist gesetzlich geregelt. Ein Ausgleich zwischen altem und neuem Arbeitgeber findet nicht statt.

WasDennNun

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #4 am: 02.09.2019 10:48 »
Aber die beiden Arbeitgeber können sich auf einen Ausgleich einigen.

Spid

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #5 am: 02.09.2019 11:07 »
Die AG können untereinander ausgleichen, wie sie lustig sind. Das tangiert den Erholungsurlaub des AN jedoch in keinster Weise.

WasDennNun

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #6 am: 03.09.2019 13:56 »
Schön das meine AGs bisher immer Lustig waren und ich beim Wechsel meine Urlaubstage mitnehmen konnte.

Spid

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #7 am: 03.09.2019 14:01 »
Nein, das konntest Du nicht. Bestenfalls hat der neue AG Dir mehr Urlaub gegeben, als er hätte müssen. Das ändert aber nichts daran, daß der bestehende Urlaubsanspruch durch den alten AG zwingend von Gesetzes wegen abzugelten war.

WasDennNun

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #8 am: 03.09.2019 15:04 »
Mir doch egal das ich es nicht mitnehmen konnte, meine AG und ich haben eben eine Regelung gefunden, die es mir ermöglicht meine Urlaubstage (ach stopp das waren ja keine Urlaubstage  8) 8), sondern nur bezahlte freie Tage) so zu nehmen wie es mir genehm ist.

@ Silvia: Wie du siehst: es gibt Dinge die gehen nicht, aber man kann Regelungen finden die zu deinem gewünschten Ergebnis führen.


Spid

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #9 am: 03.09.2019 15:10 »
Du hast aber behauptet, Du hättest sie mitnehmen können - und das ist nunmal faktisch falsch.

WasDennNun

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #10 am: 03.09.2019 15:20 »
Du hast aber behauptet, Du hättest sie mitnehmen können - und das ist nunmal faktisch falsch.
und wenn schon, das Ergebnis zählt.
Ob ich faktisch meinen Urlaub nicht mitgenommen habe, aber faktisch ich beim neuen AG die gleiche Anzahl an Resturlaub erhalten habe, wie mir beim alten AG zustand, ist faktisch das was man wollte und was (oh wunder) auch geht. Gelebte Realität halt.

Spid

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #11 am: 03.09.2019 15:56 »
Es ist rechtlich jedoch etwas völlig anderes - und was möglicherweise für die TE relevanter ist: es ist eine übertarifliche Regelung, die den Mitgliedern des KAV NW satzungsgemäß untersagt ist.

WasDennNun

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #12 am: 03.09.2019 21:08 »
Und ich haben damit dem TE und der Rest der hier lesenden Welt mitgeteilt, das es Bereiche gibt, in denen es (übertarifliche, außertarifliche oder wie auch immer) Regelungen gibt.

Ob nur für für den TE relevant (oder irrelevant) ist mir persönlich Wumpe, weil es manchmal dann relevant für mitlesenden ist.

Und für das rechtliche zurechtrücken haben wir ja zum Glück z.B. dich.

Silvia MH

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #13 am: 04.09.2019 08:41 »
Vielen Dank an Euch beide!

Jetzt hoffe ich darauf, dass beide Arbeitgeber mehr "WasDennNun"-inspiriert sind ...  ;)

Spid

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Antw:TV-L - Wechsel von Land NRW in den Bereich der Kommune
« Antwort #14 am: 04.09.2019 08:51 »
Ist die Kommune nicht Mitglied im KAV NW?