Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL

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Rattgeber:
Wie meinen?
Da die Probezeit im neuen Vertrag ausdrücklich vereinbart wird erschließt sich mir nicht warum das von Bedeutung wäre...

Spid:
Welche Auswirkungen sollte eine Probezeit haben? Zumal eine solche ohnehin nicht wirksam vereinbart werden kann...

WasDennNun:

--- Zitat von: Rattgeber am 03.09.2019 17:40 ---Da nicht sicher ist ob die Person auch die notwendige/gewünschte Leistung erbringt.

--- End quote ---
Da überträgt man der Person die Aufgaben nur vorübergehend.

Rattgeber:

--- Zitat von: WasDennNun am 06.09.2019 17:24 ---
--- Zitat von: Rattgeber am 03.09.2019 17:40 ---Da nicht sicher ist ob die Person auch die notwendige/gewünschte Leistung erbringt.

--- End quote ---
Da überträgt man der Person die Aufgaben nur vorübergehend.

--- End quote ---

Dann würde, zumindest in unserem Bereich, den Job keiner machen.
Tatsächlich kann eine neue Probezeit vertraglich vereinbart werden - wenn beide Seiten zustimmen. So lautet zumindest die Rechtsauffassung unseres Fachanwalts in der Rechtsabteilung.
Von seiten der Regierungsräte im RP wird diese "neue" Probezeit als "Mittel zum Anspron" betrachtet - aber was tut man nicht um dauerhaft von E5 in E9 zu kommen.

Es kam hier bei uns allerdings noch nie vor, dass jemand diese Probezeit nicht bestanden hätte...

Spid:
Der TV-L enthält abschließende Regelungen zur Probezeit, eine Abweichung zum Nachteil des Beschäftigten ist also nicht möglich. Zudem hat eine Probezeit im geschilderten Fall schlicht überhaupt keine Wirkung.

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