Autor Thema: Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL  (Read 17480 times)

Juli

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Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« am: 02.09.2019 12:53 »
Hallo,

ich bin seit 2011 in der Entgeltgruppe 6 (TVL) im öffentlichen Dienst angestellt. Ich habe nebenher studiert und nun eventuell die Chance eine Stelle in der Entgeltgruppe 9b zu bekommen.

Wie sieht es da mit der Stufenmitnahme aus? Mittlerweile bin ich in der Stufe IV angekommen. Ich habe gelesen, dass man an Gehalt nichts einbüßen darf bei neuen Einstufung. Das bedeutet ich würde also in die Stufe II rutschen, richtig?

Gibt es einen Weg, dass ich wenigstens in die Stufe III kommen könnte? Sonst geht mir echt so viel Zeit flöten...


Viele Grüße
Juli  :)

Spid

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #1 am: 02.09.2019 13:01 »
Stufe 2 ist korrekt und die einzige tarifliche Möglichkeit.

JC83

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #2 am: 03.09.2019 08:01 »
Hallo,

ich bin seit 2011 in der Entgeltgruppe 6 (TVL) im öffentlichen Dienst angestellt. Ich habe nebenher studiert und nun eventuell die Chance eine Stelle in der Entgeltgruppe 9b zu bekommen.

Wie sieht es da mit der Stufenmitnahme aus? Mittlerweile bin ich in der Stufe IV angekommen. Ich habe gelesen, dass man an Gehalt nichts einbüßen darf bei neuen Einstufung. Das bedeutet ich würde also in die Stufe II rutschen, richtig?

Gibt es einen Weg, dass ich wenigstens in die Stufe III kommen könnte? Sonst geht mir echt so viel Zeit flöten...


Viele Grüße
Juli  :)

Selber Arbeitgeber?

Rattgeber

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #3 am: 03.09.2019 09:22 »
Mithilfe einer Änderungskündigung kann der Arbeitgeber Stufe 3 vorweg gewähren, wird in der Realität so gehandhabt - allerdings ist das kein tariflicher Vorgang...

Normal wäre die Stufe 2


Juli

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #4 am: 03.09.2019 11:58 »
Hallo,

ich bin seit 2011 in der Entgeltgruppe 6 (TVL) im öffentlichen Dienst angestellt. Ich habe nebenher studiert und nun eventuell die Chance eine Stelle in der Entgeltgruppe 9b zu bekommen.

Wie sieht es da mit der Stufenmitnahme aus? Mittlerweile bin ich in der Stufe IV angekommen. Ich habe gelesen, dass man an Gehalt nichts einbüßen darf bei neuen Einstufung. Das bedeutet ich würde also in die Stufe II rutschen, richtig?

Gibt es einen Weg, dass ich wenigstens in die Stufe III kommen könnte? Sonst geht mir echt so viel Zeit flöten...


Viele Grüße
Juli  :)

Selber Arbeitgeber?


Ja, richtig, selber Arbeitgeber.

Spid

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #5 am: 03.09.2019 12:01 »
Mithilfe einer Änderungskündigung kann der Arbeitgeber Stufe 3 vorweg gewähren, wird in der Realität so gehandhabt - allerdings ist das kein tariflicher Vorgang...

Normal wäre die Stufe 2

Aus welchem Grund wird das in der „Realität“ so gehandhabt?

Rattgeber

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #6 am: 03.09.2019 17:14 »
Damit die Stelle mit einer bekannten "einschätzbaren" Person besetzt wird. In den Straßenmeistereien, aber auch den Verwaltungen in den Polizeidienststellen des Landeskriminalamtes werden frei gewordene "höher bezahlte" Stellen so schnell besetzt.
Auch bei den Hauswirtschaftlichen Stellen wird jemand der sich von einer E5 Stelle auf eine E9 Stelle bewirbt (bspw. nach erfolgreicher Ausbildung zur Hauswirtschaftsleiterin)  gerne nach einer Kündigung oder Änderungskündigung direkt neu eingestellt. Dabei wird dann von der Personalstelle die E9 Stufe 3 vorweg gewährt.

Hausmeisterstellen an Schulen (meistens E5) sind im meinem Bezirk in den letzten 5 Jahren z.B. alle von Anfang an mit der Stufe 3 besetzt worden. Es hätte sonst schlichtweg keine Bewerber gegeben...

Grüße

Spid

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #7 am: 03.09.2019 17:29 »
Mir ging es weniger um Gefühlchen, vielmehr zielte meine Frage auf den Sinn der Änderungskündigung. Diese ist schließlich das Angebot, das Arbeitsverhältnis zu anderen Bedingungen fortzusetzen oder es zu beenden. Ich bin mir sicher, der betroffene AN wird der für ihn positive Änderung der Bedingungen des auch ohne die Drohung, das Arbeitsverhältnis zu kündigen, zustimmen.

Rattgeber

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #8 am: 03.09.2019 17:40 »
Da nicht sicher ist ob die Person auch die notwendige/gewünschte Leistung erbringt.

Spid

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #9 am: 03.09.2019 17:46 »
Wenn der AN die geänderten Arbeitsbedingungen akzeptiert, endet das Arbeitsverhältnis nicht, sondern wird zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt.

Rattgeber

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #10 am: 06.09.2019 15:13 »
Wie meinen?
Da die Probezeit im neuen Vertrag ausdrücklich vereinbart wird erschließt sich mir nicht warum das von Bedeutung wäre...


Spid

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #11 am: 06.09.2019 15:29 »
Welche Auswirkungen sollte eine Probezeit haben? Zumal eine solche ohnehin nicht wirksam vereinbart werden kann...

WasDennNun

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #12 am: 06.09.2019 17:24 »
Da nicht sicher ist ob die Person auch die notwendige/gewünschte Leistung erbringt.
Da überträgt man der Person die Aufgaben nur vorübergehend.

Rattgeber

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #13 am: 08.09.2019 12:47 »
Da nicht sicher ist ob die Person auch die notwendige/gewünschte Leistung erbringt.
Da überträgt man der Person die Aufgaben nur vorübergehend.

Dann würde, zumindest in unserem Bereich, den Job keiner machen.
Tatsächlich kann eine neue Probezeit vertraglich vereinbart werden - wenn beide Seiten zustimmen. So lautet zumindest die Rechtsauffassung unseres Fachanwalts in der Rechtsabteilung.
Von seiten der Regierungsräte im RP wird diese "neue" Probezeit als "Mittel zum Anspron" betrachtet - aber was tut man nicht um dauerhaft von E5 in E9 zu kommen.

Es kam hier bei uns allerdings noch nie vor, dass jemand diese Probezeit nicht bestanden hätte...

Spid

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Antw:Stufenmitnahme von E6 --> E9b TVL
« Antwort #14 am: 08.09.2019 13:07 »
Der TV-L enthält abschließende Regelungen zur Probezeit, eine Abweichung zum Nachteil des Beschäftigten ist also nicht möglich. Zudem hat eine Probezeit im geschilderten Fall schlicht überhaupt keine Wirkung.