Hallo alle zusammen,
ich habe eine Stellenausschreibung mit folgendem Zusatz gefunden:
"Eine Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 5 erfolgt unter Beachtung des § 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst im Hinblick auf die tatsächlich auszuübenden Tätigkeiten und der Erfüllung der persönlichen bzw. tariflichen Anforderungen. Es fallen bei Arbeitsaufnahme Tätigkeiten der Entgeltgruppe 4 an."
Bedeutet dieser Satz, dass man ohne eine Ausbildung nicht in die EG5 eingruppiert wird?
Ich frage deshalb, weil die Stelle "Kasernenwärter" ist und da gibt es ja keinen Ausbildungsberuf für oder müsste man dann einfach eine Ausbildung haben, egal welche?
Viele Grüße
ReKo1808