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Verständnisfrage Eingruppierung EG5

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Spid:
Das macht doch das Wachpersonal.

ReKo1808:

--- Zitat von: Spid am 02.09.2019 14:39 ---Für Kasernenwarte gibt es spezielle Tätigkeitsmerkmale in Teil IV Abschnitt 16 der EGO. Tatsächlich genügt bei der auszuübenden Tätigkeit eines Kasernenwartes eine einschlägige Berufsausbildung, um ohne Tätigkeitsänderung von E4 in E5 zu kommen. Eine einschlägige Berufsausbildung wäre bspw. Elektriker.

--- End quote ---

Danke für die Antwort, Spid.

Das würde also bedeuten, dass man von E4 in E5 nur kommen kann, wenn man über eine einschlägige Berufsausbildung verfügt. Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

ReKo1808:

--- Zitat von: lowsounder am 02.09.2019 14:48 ---
--- Zitat von: ReKo1808 am 02.09.2019 14:12 ---Danke für deine Antwort.

Kasernenwärter bewachen keine Liegenschaft der Bundeswehr. Sie sind eher eine Art Hausmeister.

--- End quote ---

Nunja, nicht ganz. Ich hatte auch sehr oft mit diesen besonderen Personal zu tun. Hausmeistertätigkeiten haben die jedenfalls nicht ausgeübt. Es sei denn, sie konnten online bei diversen MMORPGs gemacht werden.
Ansonsten liefen sie mit eine Karte zu fest angebrachten Punkten an verschiednen Standorten innerhalb der Kaserne um sie "abzupiepen", haben die Fahne hoch und runtergezogen und haben den Leuten beim rein und rausfahren in die Kaserne immer freundlich gewunken.

--- End quote ---

Also ich bin mir doch sehr sicher, dass du andere Personen meinst.
Denn zufällig ist jemand in meiner Familie Kasernenwärter und der macht keinerlei dieser Tätigkeiten, sondern wie Spid schon korrekt ausführte macht das das Wachpersonal. (In der Regel auf Weisung des KasKdt)

Spid:

--- Zitat von: ReKo1808 am 03.09.2019 06:14 ---
--- Zitat von: Spid am 02.09.2019 14:39 ---Für Kasernenwarte gibt es spezielle Tätigkeitsmerkmale in Teil IV Abschnitt 16 der EGO. Tatsächlich genügt bei der auszuübenden Tätigkeit eines Kasernenwartes eine einschlägige Berufsausbildung, um ohne Tätigkeitsänderung von E4 in E5 zu kommen. Eine einschlägige Berufsausbildung wäre bspw. Elektriker.

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Danke für die Antwort, Spid.

Das würde also bedeuten, dass man von E4 in E5 nur kommen kann, wenn man über eine einschlägige Berufsausbildung verfügt. Oder gibt es noch eine andere Möglichkeit?

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Nein. Die Idee dahinter ist folgende: Der Kasernenwärter ist der Mitarbeiter vor Ort, er soll sich darum kümmern, daß alles funktioniert. Dazu gehören in erster Linie Kontrollgänge und Jedermannstätigkeiten, also z.B. das Wechseln von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren, das Ölen von quietschenden Türscharnieren usw. Wenn er feststellt, daß etwas kaputt ist, das er nicht reparieren kann und/oder darf, schickt die Bezirksverwaltung einen entsprechenden Handwerker aus eigenem Personal oder eine Fremdfirma zur Behebung des Schadens. Hat der Kasernenwärter einen einschlägigen Ausbildungsberuf, kann und darf er einige der Kleinreperaturen selbst vornehmen und es muß dafür keiner kommen, was den Wert des Kasernenwärters für den AG beträchtlich erhöht.

ReKo1808:
@Spid:

Okay, vielen Dank für deine ausführliche Erläuterung :)

Dann werde ich diese Informationen mal so weitergeben.

Ich danke Dir und wünsche einen schönen Tag!

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