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[NW] Reisekosten Bearbeitungsdauer

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TonyBox:
Liebe User,

kennt sich hier jemand mit Reisekosten in NRW aus?

Ich würde gerne wissen, ob es eine Richtlinie oder Verordnung gibt, die eine Höchstdauer für die Bearbeitung von Reisekosten vorsieht.

Bei mir stehen noch einige Abrechnungen von Reisekostenanträge aus, die ich im März - Juni 2019 an unsere RK-Stelle gegeben habe. Auf nachfrage sagte man mir, Sie wären aktuell im Rückstand und würden aktuell RK-Anträge von Anfang März 2019 bearbeiten.

Vielen Dank für eure Rückmeldungen

Ernest:
https://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=185754&rechtcheck=2


"Die Erfahrung zeigt allerdings, daß der Staat zu den schlechtesten Zahlern gehört und sich dann, wenn man Zahlungsansprüche hat, unangemessen viel Zeit läßt. Würde eine Privatperson so handeln, würde sie sich dem Verdacht der Veruntreuung von Geldern aussetzen."

So sieht's aus...

Pepper2012:
Abhängig von der Höhe der mittlerweile aufgelaufenen Beträge würde ich um Zahlung eines Abschlages bitten.

In meiner NRW-Dienststelle (150 MA, davon 120 im Außendienst) dauert die Bearbeitung i. d. R. zwei Wochen.

inter omnes:
Nach § 75 VwGO ist die Erhebung einer Verpflichtungsklage (Untätigkeitsklage) grunsätzlich frühestens nach Ablauf von 3 Monaten zulässig. Damit hat der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass eine Bearbeitungszeit von 3 Monaten grundsätzlich zumutbar ist.

Solitair:
Na wegen ein paar Rk halte ich das doch für übertrieben. Sie gehen ja nicht verloren und man kann sich dann halt später über einen warmen Regen freuen.
Ok, hier in Hessen haben wir leicht reden: Bearbeitungszeit max. 1 Woche.

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