Hallo,
ich arbeite seit 2006 als FAMI in der städtischen Bibliothek. Von Mai 2016 bis MAi 2019 war ich in Erziehungszeit. Ich habe aber ab August 2018 in Teilzeit während der Erziehungszeit beim gleichen Arbeitgeber gearbeitet. Ich hatte dafür keinen neuen Vertrag sondern nur ein Gerichtsprotokoll (Ich musste meine Teilzeit während der Erziehungszeit einklagen) in dem steht, dass ich bis Mai 2019 in Erziehungszeit bin.
Nun gab es ja 2017 diese neue Eingruppierung. An meiner Eingruppierung wurde nichts verändert, wobei ich das nicht so sehe. Ich müsste eigentlich eine EG 7 oder 8 haben, habe momentan aber nur 5.
Ich möchte also einen Antrag auf Höhergruppierung stellen.
Nun ist die Frist ja verstrichen, aber ich war zum 01.01.2017 in Ehrziehungszeit. Damit verlängert sich ja meine Frist, ab dem Wiedereinstieg 1 Jahr, wenn ich es richtig gelesen habe.
Nun zu meiner Frage: Gilt die Frist ab meiner Teilzeit während der Erziehungszeit oder erst ab Mai, da ich da wieder auf meiner alten Stelle gearbeitet habe.
Vielen Dank für die Hilfe
Gruß Lumi