Autor Thema: Unklare Eingruppierung und TD  (Read 4827 times)

Skotch

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Unklare Eingruppierung und TD
« am: 17.09.2019 21:13 »
Guten Abend zusammen,

kurz die Vorgeschichte zu meinem Anliegen:
Ich habe nach meiner Ausbildung zum Chemielaboranten noch Chemie studiert und einen Bachelorabschluss erlangt. In der Arbeitsgruppe, in der ich meine Bachelorarbeit geschrieben habe und als Student gearbeitet habe, ist eine Stelle als Technischer Assistent kurzfristig frei geworden und ich konnte die Stelle übernehmen, da ich bereits gut eingearbeitet war.
Die Haushaltsstelle war die letzten 9 Jahre bei 3 verschiedenen Angestellten entsprechend der Tätigkeitsdarstellung von 2 verschiedenen Sachbearbeitern als E9 eingestuft. Exakt die Selbe TD habe ich erhalten.

Mir wurde sehr kurzfristig vor Vertragsunterzeichnung von der Sachbearbeiterin der Personalabteilung telefonisch mitgeteilt, dass...
1. Die Eingruppierung der Stelle die letzten Jahre fehlerhaft war und nur einer E6 entspricht
2. Meine Ausbildung zum Chemielaboranten + Bachelorabschluss nicht für eine E9 ausreicht und der Ausbildung zum Technischen Assistenten entspricht.

Meine Fragen wären jetzt zu 1.: Kann die TD so einfach wieder von einer E9 in eine E6 runtergestuft werden? Wie kann ich diese Entscheidung nachvollziehen? Zu 2.: Ist es mir mit meiner Ausbildung + Bachelor wirklich nicht möglich eine E9 zu erreichen bzw. mit einem Technischen Assistenten gleichgestellt zu werden?

Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Die Nachricht der Personalabteilung kam sowohl für mich, als auch für meinen Fachvorgesetzten sehr überraschend. Da ich bereits exmatrikuliert war und mir die Arbeit sehr gefällt, habe ich den Vertrag unterschrieben. Eine schriftliche Stellungnahme der PA wurde sowohl mir, als auch meinem Fachvorgesetzten, stets verweigert und auf Telefonate verwiesen...

LG und einen schönen Abend,
Skotch

Spid

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #1 am: 17.09.2019 21:19 »
1. TB sind stets entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die Eingruppierung ergibt sich aus der Entgeltordnung.

1. Ersteres ja, letzteres nein.

Skotch

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #2 am: 17.09.2019 21:44 »
Vielen Dank für deine Antwort.
Könntest du das noch etwas ausführen wie sich das genau begründet? In der Entgeltordnung heißt es ja unter 22.3 Technischer Assistent E9a: Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Rattgeber

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #3 am: 17.09.2019 22:01 »
Eben, entsprechende Tätigkeiten - dafür gibt es bisher einfach zu wenige Informationen in was diese Tätigkeiten bestehen. Die Ausbildung / Erreichten Abschlüsse sind für die Eingruppierung irrelevant.

Es zählt lediglich die auszuübende Tätigkeit.

Grüße

Skotch

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #4 am: 17.09.2019 22:10 »
So wie ich die Personalsachbearbeiterin verstanden habe, hätte ich, selbst wenn die Tätigkeit einer E9 entspricht, nicht die nötigen Qualifikationen für diese. Das Überblicke ich leider nicht...

Rattgeber

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #5 am: 17.09.2019 22:20 »
Unsinn, sonstige Beschäftigte erreichen die E15 (in nur einem Fall) ohne jede Ausbildung... nur die Tätigkeit zählt!

Skotch

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #6 am: 17.09.2019 22:24 »
Das heißt, wenn die Tätigkeitsdarstellung aktualisiert bzw. korrigiert wird und auf eine E9 hochgestuft wird, dass es dann keine Probleme mit meiner Besetzung geben sollte?


Rattgeber

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #7 am: 17.09.2019 22:53 »
Wenn die Tätigkeit der Eingruppierung E9 entspricht ist der Tarifbeschäftigte nach dieser einzugruppieren. Daran ändert auch die Rechtsauffassung des Arbeitgeber nichts ...

Es geht ausschließlich um die auszuübende Tätigkeit, immer! Allerdings kann Dr. Dr. Drr Prof. auch in  E4 bezahlt werden, wenn er nur den Hof kehrt.

Udn so ist es auch in die andere Richtung - es ist also zumeist unerheblich ob Sie nur einen Bachelor, ein Diplom oder was auch immer haben...
Besonders in den unteren Entgeldgruppen ...

Spid

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #8 am: 18.09.2019 08:26 »
Vielen Dank für deine Antwort.
Könntest du das noch etwas ausführen wie sich das genau begründet? In der Entgeltordnung heißt es ja unter 22.3 Technischer Assistent E9a: Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Deine Frage bezog sich auf die E9, nicht die E9a oder E9b. Und auf die Gleichstellung mit dem Technischen Assistenten. Weder wird es Dir möglich sein, zukünftig die E9 in Ermangelung derselben zu erreichen noch gibt es tariflich eine Gleichstellung Deiner Bildungsabschlüsse mit dem Technischen Assistenten.

WasDennNun

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #9 am: 18.09.2019 08:36 »
Unsinn, sonstige Beschäftigte erreichen die E15 (in nur einem Fall) ohne jede Ausbildung... nur die Tätigkeit zählt!
und auch wenn sie nicht sonstiger Beschäftigter sind, dann würden sie halt nur E14 ausgezahlt bekommen.

Spid

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #10 am: 18.09.2019 08:42 »
Die Tätigkeitsmerkmale in Teil II Abschnitt 22.3 sehen in E9b und E9a (und auch in E10) den sonstigen Beschäftigten ohnehin nicht vor.

WasDennNun

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #11 am: 18.09.2019 08:53 »
Vielen Dank für deine Antwort.
Könntest du das noch etwas ausführen wie sich das genau begründet? In der Entgeltordnung heißt es ja unter 22.3 Technischer Assistent E9a: Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

Deine Frage bezog sich auf die E9, nicht die E9a oder E9b. Und auf die Gleichstellung mit dem Technischen Assistenten. Weder wird es Dir möglich sein, zukünftig die E9 in Ermangelung derselben zu erreichen noch gibt es tariflich eine Gleichstellung Deiner Bildungsabschlüsse mit dem Technischen Assistenten.
Wenn die auszuübenden Tätigkeiten jedoch die einer E9a in 22.3  entsprechen und man diese übertragen bekommt, aber nicht Tech Ass ist und ebenfalls auch nicht Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen ist, dann wäre man doch mit E8 zu vergüten,
oder?

Spid

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #12 am: 18.09.2019 08:56 »
Ja.

Wastelandwarrior

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Antw:Unklare Eingruppierung und TD
« Antwort #13 am: 18.09.2019 09:44 »
Vielen Dank für deine Antwort.
Könntest du das noch etwas ausführen wie sich das genau begründet? In der Entgeltordnung heißt es ja unter 22.3 Technischer Assistent E9a: Laboranten mit Abschlussprüfung, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.

In einigen Bundesländern (z.B. Berlin, Lise-Meitner OSZ) gibt es die Option einer Externenprüfung zur/zum CTA. kostet 100€ und alle in meiner Ex-Uni ausgebildeten "Laboranten" haben die ohne Aufwand mit gut oder sehr gut ein paar Monate nach Ausbildungsende bestanden.