Autor Thema: Meister / Techniker Zulage Bundesbesoldungsgesetz  (Read 3537 times)

panda84

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Hallo zusammen :) ,

ich bin Beamter des mittleren technischen Dienstes A8 und habe vor meiner Beamtenzeit den staatlich geprüften Techniker Fachrichtung Maschinenbau gemacht.

unter Zulagen nach Anlage IX BbesG gibt es unter Nummer 12 die Meisterzulage /Techniker Zulage

wenn ich mir das Bundesbesoldungsgesetz  im Internet aufrufe und dort schaue steht nicht für welche Laufbahnen es diese gibt oder wurde diese eingestellt? 
« Last Edit: 03.09.2019 09:06 von panda84 »

Spid

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Antw:Meister / Techniker Zulage Bundesbesoldungsgesetz
« Antwort #1 am: 03.09.2019 09:04 »
Ich halte BBesO A/B Nr. 12 für recht eindeutig.

panda84

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Antw:Meister / Techniker Zulage Bundesbesoldungsgesetz
« Antwort #2 am: 03.09.2019 09:07 »
Ich halte BBesO A/B Nr. 12 für recht eindeutig.

ja ok wenn man die BBesO A/B Nr. 12 liest steht dort:


Beamte in Laufbahnen des mittleren Dienstes, in denen die Meisterprüfung oder die Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker vorgeschrieben ist, erhalten, wenn sie die Prüfung bestanden haben, eine Stellenzulage nach Anlage IX.


danke, gilt also nur wenn dies in der Dienstpostenbeschreibung steht.

ReKo1808

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Antw:Meister / Techniker Zulage Bundesbesoldungsgesetz
« Antwort #3 am: 03.09.2019 10:47 »
Ich halte BBesO A/B Nr. 12 für recht eindeutig.

ja ok wenn man die BBesO A/B Nr. 12 liest steht dort:


Beamte in Laufbahnen des mittleren Dienstes, in denen die Meisterprüfung oder die Abschlussprüfung als staatlich geprüfter Techniker vorgeschrieben ist, erhalten, wenn sie die Prüfung bestanden haben, eine Stellenzulage nach Anlage IX.


danke, gilt also nur wenn dies in der Dienstpostenbeschreibung steht.

Jaein.... bei den beiden Leuten, die ich kenne und weiß, dass sie diese Zulage erhalten, ist es so gewesen, dass der Vorgesetzte eine Stellungnahme geschrieben hat, warum man diese Zulage für "notwendig" hält.
Einfach mit deinem Vorgesetzten reden und beantragen. ;)