Elternzeit beantragt man daher erst, wenn das Kind da ist. Aus den o.g. Gründen für die Mutter safe, für den Vater dann, wenn er frühstens ab dem 3. LM nehme will. Ist denn schon bewusst, das Elterngeld für eben jene Lebensmonate gezahlt wird ? Ich habe das immer so gehandhabt, das meine Elternzeiten damit korrelierten.
Also 3.+4. LM des Kindes und 11.+12.. z.B.
Im Zwiefel würde ich mal einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzuziehen und prüfen, ob man damit zum AG gehen kann, denn die "Geschäftsgrundlage" für die ursprüngliche Verteilung ist ja weg.