Autor Thema: Stufenlaufzeit und Elternzeit  (Read 23148 times)

Dieda

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Stufenlaufzeit und Elternzeit
« am: 20.09.2019 04:42 »
Hallo ich habe eine Frage die hoffentlich schnell und eindeutig zu klären ist.

Ich bin 2014 eingestellt worden, sofort mit Stufe 2
Jetzt nach 2 Elternzeiten, von einmal 4 und einmal 13 Monaten wird mir mitgeteilt das ich erst wieder 2021 von nun  Stufe 3 auf 4 Steigen soll.

Ja, die Elternzeit wird nicht mit auf die Stufenlaufzeit mit angerechnet.
Allerdings ist mir im Zuge dessen was anderes aufgefallen.
Ich bin in 2016 nicht in Stufe 3 gestiegen, sondern erst 2017. sind nicht die generellen Stufenlaufzeiten fest geregelt und werden in Ausnahmefällen angepasst?
Ist es nicht bei EG 2-EG9 so, dass die Stufen in 1 ein Jahr, in 2 2jahre in 3 3Jahre etc. sind?
Ich bin aktuell sehr frustriert, da ich an sich gerne arbeiten gehe, und kompromisslos und ohne Einschränkung in meine Vollzeitstelle wieder eingestiegen bin, und meine Kollegen, mit zum Teil weniger Leistung und mit weniger Arbeitseinsatz mich finanziell überholt haben.

Kat

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Antw:Stufenlaufzeit und Elternzeit
« Antwort #1 am: 20.09.2019 06:34 »
Du verbleibst immer so lange in einer Stufe wie sie benannt ist. Also ein Jahr in Stufe 1, dann zwei Jahre in Stufe 2, dann drei Jahre in Stufe 3 usw. Das ist in jeder Entgeltgruppe so, nicht nur in 2-9.

TV-Ler

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Antw:Stufenlaufzeit und Elternzeit
« Antwort #2 am: 20.09.2019 07:16 »
Ist es nicht bei EG 2-EG9 so, dass die Stufen in 1 ein Jahr, in 2 2jahre in 3 3Jahre etc. sind?
In der EG9 gab es in manchen Fallgruppen abweichende (=verlängerte) Stufenlaufzeiten.
Mit der Aufspaltung der EG9 in EG9a und EG9b ist das allerdings hinfällig.

Keeper83

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Antw:Stufenlaufzeit und Elternzeit
« Antwort #3 am: 20.09.2019 09:06 »
Genaue Daten wären hier hilfreich denk ich. Eintrittsdatum 2014? Datum Stufenaufstieg 2021?
Wann waren die Elternzeitmonate? Auch Schon in den ersten 2 Jahren?

Insgesamt verschieben sich die Stufenaufstiege um 17 Monate oder nicht? Das heißt ein Stufenaufstieg in Stufe 4 in 2021 könnte korrekt sein. 

Saggse

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Antw:Stufenlaufzeit und Elternzeit
« Antwort #4 am: 20.09.2019 14:33 »
Gleich noch als Ergänzung:

Welche Monate führen zur Kürzung der Stufenlaufzeit? Nur volle Kalendermonate, in denen "am Stück" Elternzeit genommen wurde?

Elternzeit 1.6. bis 31.7. (zwei volle Kalendermonate)
  -> zwei Monate Kürzung, klar

Elternzeit 15.6. bis 14.8. (zwei Monate, ein voller Kalendermonat)
  -> ein oder zwei Monate Kürzung?

Elternzeit 15.6. bis 14.7. und 15.8. bis 14.9. (zwei einzelne Monate, kein Voller Kalendermonat)
  -> ?

Elternzeit 15.8. bis 14.9. und 15.6. bis 14.7. im Folgejahr
  -> ändert sich was, da es unterschiedliche Kalenderjahre sind?

Elternzeit 15.6. bis 13.7. und 15.8. bis 13.9. (zwei mal je ein Monat ./. ein Tag)
  -> ?

Elternzeit 15.6. bis 13.7. und 15.8. bis 13.9. im Folgejahr (zwei mal je ein Monat ./. ein Tag)
  -> auch hier die Frage, ob sich durch die unterschiedlichen Jahre etwas ändert

Einfach mal einen Tag weniger Elternzeit nehmen - im günstigsten Fall ist es nicht mal ein Arbeitstag - scheint mir ein gangbarer Weg, wenn man dadurch eine Verlängerung der Stufenlaufzeit vermeidet.

Dieda

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Antw:Stufenlaufzeit und Elternzeit
« Antwort #5 am: 22.09.2019 11:26 »
Oh Danke für die vielen Rückmeldungen.
Mein Eintritt war damals 2.2014. mit Stufe 2 mit EG 5 und würde im Laufe des Jahres 2014 EG 6. mein erstes Kind kam am 23.1.2016 zur Welt. Mutterschutz wird ja mit angerechnet, somit hätte ich doch  2.2016 in Stufe 3 Steigen müssen, ich war ab 23.7 2016 wieder arbeiten, aber bin damals immer noch nicht gestiegen, stattdessen erst in 2017.

Lars73

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Antw:Stufenlaufzeit und Elternzeit
« Antwort #6 am: 22.09.2019 13:26 »
Die Stufenlaufzeit beginnt bei Höhergruppierung von vorn. Die zwei Jahre sind als ab dem Höhergruppierungsdatum zu berechnen.

Lars73

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Antw:Stufenlaufzeit und Elternzeit
« Antwort #7 am: 22.09.2019 13:27 »
@Saggse
Bei Stufenlaufzeit kann man da nichts erreichen. Es hat ledigleich Auswirkungen auf die Frage der Jahressonderzahlung etc. Wenn man bei der Stufenlaufzeit etwas erreichen will sollte man eine Teilzeitbeschäftigung im minimalen Umfang anstreben.

Dieda

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Antw:Stufenlaufzeit und Elternzeit
« Antwort #8 am: 24.09.2019 04:57 »
Lars 73. Das Steht aber sehr sicher anders im Tarifvertrag, das dem nicht so ist.
Früher war das so, das stimmt, aber wann das früher war.... gute Frage....

Lars73

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Antw:Stufenlaufzeit und Elternzeit
« Antwort #9 am: 24.09.2019 06:13 »
Seit in Kraft treten des TVöD beginnt die Laufzeit in der Stufe mit einer Höhergruppierung neu. Geändert hat sich die Regelung zur Stufenzuordnung. Doch dies hat hier keine Auswirkung.