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Umsetzung und Probezeit

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VFW20172019:
Hallo, ich bin seit 11/13 bei meinem jetzigen AG im Bereich desTVÖD VKA beschäftigt.
Ich wurde damals in E6 Stufe 2 eingestellt, obwohl ich schon im Bereich des TVÖD tätig war und bereits die Stufe 4 erreicht hatte.  Gut damals war ich so naiv und habe es hingenommen. Im Februar 2018 habe ich intern gewechselt auf eine E8 und sollte erst nach 6 Monaten höhergruppiert werden, habe mich damals beschwert und bin trotzdem erst nach 6 Monate aber 3 Monate rückwirkend höhergruppiert worden und habe dann 3 Monate rückwirkend das Entgelt bekommen, also waren 3 Monate futsch.
Jetzt sollte ich zum 1.7. umgesetzt werden auf eine E9c, hab die schriftliche Verfügung aber erst zum 1.8. bekommen und soll nun wieder 6 Monate Probezeit bekommen, d.h. ich bekomme das Entgelt der E9c auch erst ab dem 1 Monat nach der Probezeit.  Meine Stufenlaufzeit beginnt auch immer erst dann.
Wird das noch irgendwo so gehandhabt? Rechtens ist das dichvsuf keinen Fall, oder liege ich da falsch.
Mein AG gab mir als Antwort,  ich könne ja klagen, bei ihm wird das so gehandhabt und davon weichen sie nicht ab.

Spid:
Tariflich ist so ein Mist nicht vorgesehen, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt solchen AG den Kopf schnell wieder gerade.

inter omnes:
So ein Verhalten auf Seiten des AG wäre tatsächlich grob tarifwidrig. Besonders dreist ist, dass der AG sich dessen auch noch vollkommen bewusst zu sein scheint, was die zynische Bemerkung, dass man das immer so handhaben würde und der AN ja klagen könne, nahe legt.

WasDennNun:
Wundert mich das Spid nicht auch noch die Möglichkeit einer Betrugsklage erwähnt, wenn die offensichtlich bewusst sich so verhalten.

nichts_tun:
Es ist schon grober Unfug, was der AG anstellt. Ich würde mir überlegen, ob ich bei dem AG noch arbeiten möchte...

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