Autor Thema: Umsetzung und Probezeit  (Read 8897 times)

VFW20172019

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Umsetzung und Probezeit
« am: 03.09.2019 20:31 »
Hallo, ich bin seit 11/13 bei meinem jetzigen AG im Bereich desTVÖD VKA beschäftigt.
Ich wurde damals in E6 Stufe 2 eingestellt, obwohl ich schon im Bereich des TVÖD tätig war und bereits die Stufe 4 erreicht hatte.  Gut damals war ich so naiv und habe es hingenommen. Im Februar 2018 habe ich intern gewechselt auf eine E8 und sollte erst nach 6 Monaten höhergruppiert werden, habe mich damals beschwert und bin trotzdem erst nach 6 Monate aber 3 Monate rückwirkend höhergruppiert worden und habe dann 3 Monate rückwirkend das Entgelt bekommen, also waren 3 Monate futsch.
Jetzt sollte ich zum 1.7. umgesetzt werden auf eine E9c, hab die schriftliche Verfügung aber erst zum 1.8. bekommen und soll nun wieder 6 Monate Probezeit bekommen, d.h. ich bekomme das Entgelt der E9c auch erst ab dem 1 Monat nach der Probezeit.  Meine Stufenlaufzeit beginnt auch immer erst dann.
Wird das noch irgendwo so gehandhabt? Rechtens ist das dichvsuf keinen Fall, oder liege ich da falsch.
Mein AG gab mir als Antwort,  ich könne ja klagen, bei ihm wird das so gehandhabt und davon weichen sie nicht ab.

Spid

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #1 am: 03.09.2019 20:34 »
Tariflich ist so ein Mist nicht vorgesehen, TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Eine Eingruppierungsfeststellungsklage rückt solchen AG den Kopf schnell wieder gerade.

inter omnes

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #2 am: 03.09.2019 21:29 »
So ein Verhalten auf Seiten des AG wäre tatsächlich grob tarifwidrig. Besonders dreist ist, dass der AG sich dessen auch noch vollkommen bewusst zu sein scheint, was die zynische Bemerkung, dass man das immer so handhaben würde und der AN ja klagen könne, nahe legt.

WasDennNun

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #3 am: 03.09.2019 21:33 »
Wundert mich das Spid nicht auch noch die Möglichkeit einer Betrugsklage erwähnt, wenn die offensichtlich bewusst sich so verhalten.

nichts_tun

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #4 am: 03.09.2019 23:00 »
Es ist schon grober Unfug, was der AG anstellt. Ich würde mir überlegen, ob ich bei dem AG noch arbeiten möchte...

VFW20172019

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #5 am: 04.09.2019 06:08 »
Vielen Dank für die schnellen Antworten.  Ich habe schon vor, einen Termin beim Anwalt zu machen. Mich ärgert die Tatsache,  dass ich es anwaltlich durchsetzen muss und es dann bei allen in Zukunft so gehandhabt wird, da man sich ja dann dran halten muss...

Spid

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #6 am: 04.09.2019 06:52 »
Was heißt denn „dann“? Man muß sich auch jetzt an die tariflichen Regelungen halten.

VFW20172019

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #7 am: 04.09.2019 08:09 »
Klar muss er das, macht er aber nicht. 

Fragmon

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #8 am: 04.09.2019 08:20 »
So rechtswidrig ist das unter Umständen nicht. Ich habe es schon oft gesehen, dass man eine E9 ausschreibt und eine Person auf diesem Arbeitsplatz erprobt. Bei e8 / e9c ist das sogar relativ einfach. Für die Dauer der Erprobung werden die Zeitanteile gedrückt, bei E6 die selbstständigen Leistungen vorerst nicht übertragen.

VFW20172019

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #9 am: 04.09.2019 08:23 »
Es gibt eine Probezeit bei Einstellung und dann ist das vielleicht auch ok. Ich bin aber seit 6 Jahren in der Verwaltung und da gibt es keine Probezeit bei Umsetzung!

Spid

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #10 am: 04.09.2019 08:25 »
Eine zunächst nicht vollständige oder auch eine zunächst nur vorübergehende Übertragung war nicht Bestandteil der Sachverhaltsschilderung. Beides müßte explizit geschehen.

Fragmon

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #11 am: 04.09.2019 08:25 »
Entschuldigung damit war nicht die Probezeit sondern die zweite der Erprobung bzw Einarbeitung gemeint.

Kaffeetassensucher

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #12 am: 04.09.2019 09:19 »
Entschuldigung damit war nicht die Probezeit sondern die zweite der Erprobung bzw Einarbeitung gemeint.

Im Zweifelsfalle würde ich sicherheitshalber eher vermeiden, einen dieser Begriffe für das zu verwenden, was du meinst, um Missverständnisse auszuschließen. Ich weiß nämlich, was du meinst (wie man das nennen würde, sei aber mal dahingestellt).

Das wird bei uns z. B. bei Auszubildenden direkt nach der Ausbildung so gehandhabt, die eigentlich eine E9a-Stelle übernehmen sollen. Denen will man aber nicht direkt die Verantwortung der E9a übertragen. Also werden die Tätigkeitsmerkmale der Stelle (und die Zeitanteile) geändert, sodass sie denen einer E7 entsprechen. Nach einem Jahr, wenn man auf der Stelle keinen groben Mist gebaut hat, werden diese dann erneut abgeändert, sodass sich die Tätigkeitsmerkmale einer E9a ergeben.

Das wird im Vorfeld aber bereits auch so klar kommuniziert und begründet, während man im vorliegenden Fall nicht einmal eruieren, ob so etwas denn überhaupt damit gemeint sein kann.

VFW20172019

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #13 am: 04.09.2019 09:20 »
Es geht um die dauerhafte Übertragung einer Aufgabe.
Ich kenne die Erprobung nur bei Beamten, laut TVÖD gibt es diese ja nicht. Kann ich eigentlich auch Schadensersatz fordern bzw. Verzindung des fehlenden Gehalts?

inter omnes

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Antw:Umsetzung und Probezeit
« Antwort #14 am: 04.09.2019 09:40 »
Die Geltendmachung von Schadensersatz setzt einen Schaden voraus. Außergerichtliche Rechtsanwaltskosten wären bspw. ein solch ersatzfähiger Schaden, wobei diese im ersten Rechtszug vor dem Arbeitsgericht nicht regressierbar sind.

Mit Erhebung der Eingruppierungsfeststellungsklage wird ein Rechtsanwalt regelmäßig auch die aufgrund der fehlerhaften Rechtsauffassung des AG entstandene Differenz zwischen Auszahlungsbetrag und tatsächlicher Eingruppierung einklagen. Ab Rechtshängigkeit sind diese mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
« Last Edit: 04.09.2019 09:46 von inter omnes »