Hallo zusammen,
ich würde mich bei der folgenden Frage bzgl. der Kündigungsfrist über eine Hilfestellung der zahlreichen Experten hier freuen
Ich bin seit Beginn meines Berufslebens im öffentlichen Dienst, allerdings bei jeweils unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt. Die jeweils für mein Beschäftigungsverhältnis gültigen Tarifverträge waren.
1) VÖB-Tarif (Bundesverband öffentl. Banken);
2) TV-VKA und
3) TV-L (aktuelle Beschäftigung)
Im TV-L, §34 (3) ist geregelt, dass die Beschäftigungszeit bei allen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber zur Berechnung der Kündigungsfrist herangezogen wird. Kann ich daher davon ausgehen, dass auch der VÖB-Tarif in die Berechnung mit einbezogen wird, obwohl dieser ja eine gewisse "Sonderstellung" gegenüber Kommunen, Land und Bund hat?
Bei mir würde das starke Auswirkungen haben (zwischen 6 Wochen und 6 Monaten zum Ende des Quartals) und wäre daher ganz interessant zu wissen.
Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe :-)
Viele Grüße,
Panamera