Autor Thema: Kündigungsfrist TV-L  (Read 2160 times)

Panamera

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Kündigungsfrist TV-L
« am: 04.09.2019 10:00 »
Hallo zusammen,

ich würde mich bei der folgenden Frage bzgl. der Kündigungsfrist über eine Hilfestellung der zahlreichen Experten hier freuen  :)

Ich bin seit Beginn meines Berufslebens im öffentlichen Dienst, allerdings bei jeweils unterschiedlichen Arbeitgebern beschäftigt. Die jeweils für mein Beschäftigungsverhältnis gültigen Tarifverträge waren.

1) VÖB-Tarif (Bundesverband öffentl. Banken);
2) TV-VKA und
3) TV-L (aktuelle Beschäftigung)

Im TV-L, §34 (3) ist geregelt, dass die Beschäftigungszeit bei allen öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber zur Berechnung der Kündigungsfrist herangezogen wird. Kann ich daher davon ausgehen, dass auch der VÖB-Tarif in die Berechnung mit einbezogen wird, obwohl dieser ja eine gewisse "Sonderstellung" gegenüber Kommunen, Land und Bund hat?

Bei mir würde das starke Auswirkungen haben (zwischen 6 Wochen und 6 Monaten zum Ende des Quartals) und wäre daher ganz interessant zu wissen.

Vielen Dank im Voraus für eure Mithilfe :-)

Viele Grüße,
Panamera

Spid

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Antw:Kündigungsfrist TV-L
« Antwort #1 am: 04.09.2019 10:07 »
Du irrst bei Deiner Prämisse. Es werden explizit nur §34 Abs. 3 Satz 1 und 2 TV-L für die Kündigungsfrist herangezogen.

Panamera

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Antw:Kündigungsfrist TV-L
« Antwort #2 am: 04.09.2019 10:14 »
Vielen Dank für deine schnelle Antwort!

Du hast recht, bei genauem nachlesen ist unter §34 Abs. 1 Satz 2 geregelt:

"Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit  nach Absatz 3, Satz 1 und 2 ..."

Bleibt die Frage, zu welchem Zweck §34 Abs. 3 Satz 3 und 4 dann hier überhaupt geregelt ist, wenn sich hieraus keine Auswirkungen auf die Kündigungsfrist ergeben?

Capo

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Antw:Kündigungsfrist TV-L
« Antwort #3 am: 04.09.2019 10:24 »
Die Beschäftigungszeit ist nicht nur bei Kündigung relevant, und da kann es wichtig sein das Zeiten Anerkannt werden darum der Satz 3 und 4. Zum Beispiel Jubiläum.

Panamera

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Antw:Kündigungsfrist TV-L
« Antwort #4 am: 04.09.2019 10:57 »
Mich hat es nur irritiert, dass diese Regelungen unter der Überschrift "Kündigung des Arbeitsverhältnisses" zu finden sind, obwohl sie hierfür keine Auswirkung haben.

Auf jeden Fall ist meine Frage beantwortet - vielen Dank euch beiden.