Hallo zusammen,
für meine Dienststelle wurde zum 01.05.2017 die Schaffung einer neuen Planstelle in E12 beschlossen.
Da sich die Formalien zur tatsächlichen Schaffung und Ausschreibung der Stelle hinzogen, wurde mir im Mai 2018 die Betreuung der Aufgaben (mündlich) von meiner Vorgesetzten (Sachgebietsleitung) und deren Vorgesetzten (Abteilungsleitung) übertragen.
Seit 01.07.2018 gibt es zur Ausschreibung der Stelle eine Arbeitsplatzbeschreibung. Diese beinhaltet Aufgaben, die ich seit Mai 2018 neu übernommen habe, und Aufgaben, die ich bereits seit 2015 ausübe.
Eingruppiert bin ich seit 01.09.2016 in E11 Stufe 3 (nach Höhergruppierung aus E10 Stufe 3, meiner Einwertung seit meinem Dienstantritt am 01.12.2014)
Im September 2018 wurde die Stelle schlussendlich ausgeschrieben, es wurde angeregt, dass ich mich auf die Stelle bewerbe. Ich habe zunächst gezögert, da ich bedingt durch den nochmaligen Neustart der Stufenlaufzeit ab September 2019 in E12 Stufe 3 schlechter gestellt wäre als in E11, Stufe 4, wo ich weitaus weniger Verantwortung hätte). Es wurde mir jedoch versichert, dass eine Regelung gefunden werden könnte, dass ich in Stufe 4 lande.
Blauäugig habe ich mich darauf verlassen und mich beworben. Ich war der einzige Bewerber und sollte zum 01.01.2019 umgesetzt werden.
Nun konnte das Personalreferat leider der Versprechung der Dienststelle nicht folgen, mir eine Regelung zu gewähren, nach der ich irgendwie in der Stufe 4 lande. Dies leuchtet auch ein, da der TVöD dies explizit nicht vorsieht.
Aus diesen Gründen habe ich die Besetzung der Stelle abgelehnt. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, zu prüfen, ob mir die Übertragung der höherwertigen Tätigkeit, die ich ja bereits seit Mai 2018, seit Juli mit Arbeitsplatzbeschreibung, vollumfänglich, bis zu einer erfolgreichen Besetzung der Stelle ausübe, auch schriftlich mit Zahlung der Zulage übertragen werden könnte.
Dies wurde verneint, da das ja rückwirkend nicht ginge. Ausserdem wolle man mich vor Konsequenzen schützen, da ich die Stelle ja abgelehnt hätte. Beides sind für mich Fehleinschätzungen.
Aus meiner Sicht hat dies jedoch nichts damit zu tun, dass ich die Tätigkeiten der unbesetzten Stelle vollumfänglich ausübe.
Wie schätzt Ihr die Situation ein? Können mir durch die Ablehnung der Stelle tatsächlich Nachteile entstehen? Gibt es eine Möglichkeit die (formelle) Übertragung der höherwertigen Tätigkeit zu beantragen oder erzwingen?
Danke für eure Antworten.