Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Übertragung höherwertiger Tätigkeit
nichts_tun:
--- Zitat von: gartenbauer am 04.09.2019 12:01 ---Hallo zusammen,
für meine Dienststelle wurde zum 01.05.2017 die Schaffung einer neuen Planstelle in E12 beschlossen.
Da sich die Formalien zur tatsächlichen Schaffung und Ausschreibung der Stelle hinzogen, wurde mir im Mai 2018 die Betreuung der Aufgaben (mündlich) von meiner Vorgesetzten (Sachgebietsleitung) und deren Vorgesetzten (Abteilungsleitung) übertragen.
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Sowas sollte man sich nie nur "mündlich" übertragen lassen, sondern auf eine schriftliche Bestätigung der Personalabteilung pochen.
--- Zitat von: gartenbauer am 04.09.2019 12:01 ---Seit 01.07.2018 gibt es zur Ausschreibung der Stelle eine Arbeitsplatzbeschreibung. Diese beinhaltet Aufgaben, die ich seit Mai 2018 neu übernommen habe, und Aufgaben, die ich bereits seit 2015 ausübe.
Eingruppiert bin ich seit 01.09.2016 in E11 Stufe 3 (nach Höhergruppierung aus E10 Stufe 3, meiner Einwertung seit meinem Dienstantritt am 01.12.2014)
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Was bedeutet Arbeitsplatzbeschreibung ab 01.07.2018? Hat sich der AG über die Aufgaben, die in der Arbeitsplatzbeschreibung niedergelegt sind, eine Meinung zur Eingruppierung gebildet?
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