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Nachvertragliche Pflichten?
Spid:
Die Meinungsfreiheit ist in erster Linie ein Schutzrecht gegenüber dem Staat, nicht gegenüber dem Arbeitgeber. Man darf ja auch am Arbeitsplatz nicht in der Arbeitszeit und mit dem Material des AG Flugblätter mit seiner eigenen Meinung herstellen und verbreiten. Hier geht es um einen vom AG anberaumten Pressetermin, in dem dieser eine gewisse Außendarstellung erreichen möchte. Der alleine schon aufgrund seiner Position hier mitwirkungspflichtige AN, für den dieser Termin Arbeitszeit ist, hat gefälligst zu tun, wie ihm geheißen - seine Meinung kann er grundsätzlich in seiner Freizeit äußern. In genau diesen Bereich - Freizeit, nicht Arbeitszeit - fallen dann die Äußerungen in den Sozialen Medien. In seiner Freizeit kann der AN grundsätzlich tun und lassen, was er möchte, der Inhalt der Freizeit ist dem Direktionsrecht des AG weitestgehend entzogen. Hier spielt dann die Loyalitätspflicht eine Rolle. Zur Frage, wann ein Arbeitnehmer seine Loyalitätspflicht verletzt, sind beide Belange – die des AG, nicht kritisiert zu werden und die des AN auf freie Meinungsäußerung – gegeneinander abzuwägen (siehe u.a. BAG, Urteil v. 24.06.2004 - Az. 2 AZR 63/03). Allerdings nur im außerdienstlichen Verhalten.
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 05.09.2019 10:10 ---Warum denn nicht?
--- End quote ---
Weil es einen Zustand beschreibt in dem ich mich nicht befinde. Da bedauern auch "Selbstmitleid" ausdrückt, ist es für mich Persönlichkeitsrecht.
Spid:
Du kannst auch völlig exaltiert sein, wenn Du im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit Bedauern ausdrücken sollst, hast Du das zu tun. Deine hysterische Erregtheit könntest Du dann außerhalb der Arbeitszeit ausleben. Wann geht das in den Kopf von Arbeitnehmern, daß ihre blöden Gefühlchen an Arbeitstagen 8 Stunden einfach völlig belanglos sind?
MrRossi:
--- Zitat von: Spid am 05.09.2019 10:53 ---Du kannst auch völlig exaltiert sein, wenn Du im Rahmen Deiner beruflichen Tätigkeit Bedauern ausdrücken sollst, hast Du das zu tun. Deine hysterische Erregtheit könntest Du dann außerhalb der Arbeitszeit ausleben. Wann geht das in den Kopf von Arbeitnehmern, daß ihre blöden Gefühlchen an Arbeitstagen 8 Stunden einfach völlig belanglos sind?
--- End quote ---
Es geht hier um das Bedauern einer "persönlichen Entscheidung" , nicht um einen Fehler den z.B die Verwaltung (die ich zu vertreten habe) gemacht hat, den es zu kommentieren gibt wie z.B. das eine Straßensperrung längert dauerte weil eine Anordnung fehlte...
Spid:
Und?
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