Autor Thema: Nachvertragliche Pflichten?  (Read 15404 times)

Spid

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #45 am: 06.09.2019 09:58 »
Nein, das ist genau das gleiche. Der AN hat während der Arbeitszeit die Außendarstellung des AG nach Außen zu vertreten, ob er nun McDonalds liebt oder nicht, ob er bedauert oder nicht.

werop

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #46 am: 06.09.2019 10:10 »
..."handshake"-Fotos zum Abschied mache. Die Presseabteilung hat sogar schon "Zitate" vorformuliert, die ich sagen soll.

...ist nichts anderes als Berufsbekleidung, auf der „McDonalds - ich liebe es“ zu tragen.

Ok, der Vergleich ist schon nachvollziehbar und leuchtet ein.
Wobei es doch eine Grenze geben muss, welche völlig übertriebenen Äußerungen nicht mehr vom Direktionsrecht abgedeckt werden, schätze ich?!

Spid

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #47 am: 06.09.2019 10:17 »
Sicherlich. Aussagen, die die Menschenwürde - die eigene oder die anderer - verletzen oder den Tatbestand einer Straftat erfüllen können sicherlich nicht verlangt werden.

MrRossi

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #48 am: 06.09.2019 11:12 »
Nein, das ist genau das gleiche. Der AN hat während der Arbeitszeit die Außendarstellung des AG nach Außen zu vertreten, ob er nun McDonalds liebt oder nicht, ob er bedauert oder nicht.
Der Vergleich hinkt schon deshalb weil "Ich liebe es" ein Markenimage/Werbeslogan ist.
Zu behaupten dass mir meine persönliche Entscheidung leid tut, nicht.


Spid

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #49 am: 06.09.2019 11:28 »
Und Du denkst, daß der unbedarfte Beobachter zuerst ins Markenregister schaut, ob es sich um eine eingetragene Wortmarke handelt, um dann seine Schlüsse daraus zu ziehen?

Tanzo

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #50 am: 06.09.2019 12:39 »
Während der Vertragslaufzeit ist das ja alles kein Problem. Ich habe öffentlich Dinge behauptet, die ich zutiefst ablehne, sachlich für falsch halte oder auch mal so getan, als sei es mein Fehler gewesen. Nach innen wird halt die sachliche Falschheit vermerkt und gut - es hat eh höchstens für die Eigenschadenversicherung oder den Rechnungshof Relevanz.

Ich sehe keine Grundlage, dies auch nachvertraglich zu fordern. Zum Beispiel: Gerade muss eine Entscheidung über eine Investition in Höhe von 50 Mio € getroffen werden. Der BM will X, ich halte das Gegenteil für richtig. So kann er doch nicht in zwei Jahren, wenn alles ein totales Desaster ist, mich von jeglicher Stellungnahme abhalten - Geheimhaltungspflichten abgesehen.

Spid

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #51 am: 06.09.2019 13:04 »
Wie bereits mehrfach ausgeführt, kann er das auch nicht. Wie am besten zu verfahren sei, habe ich bereits geraten. Der Rest ist nur Geplänkel mit AN, die im Gegensatz zu Dir offenkundig ihren Platz nicht kennen, solange sie im Arbeitsverhältnis stehen.

NRW83

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #52 am: 06.09.2019 15:26 »
Du solltest Dir Beratung von einem auf den öffentlichen Dienst spezialisierten Rechtsanwalt holen und definitiv nicht auf die kruden Vergleiche (Dienstkleidung, Stiftfarbe etc. hat nichts mit einem Abschiedsfoto gemeinsam) von Spid hören. Ich sehe das, wie oben dargelegt, exakt so wie MrRossi. Im Rahmen der Diensterfüllung kann der Arbeitgeber so ziemlich alles von Dir wollen, aber Aussagen zu Deinem Abschied sind Dein persönliches Bier, da hat das Direktionsrecht, das definitiv nicht unbegrenzt gilt, gar nichts mehr zu suchen.
Zu dem Dich ja viel mehr interessierenden Thema der nachvertraglichen Pflichten, kann ich nur nochmal sagen, dass das auch hier keinesfalls so eindimensional ist, wie jemand anderes das hier im Forum darstellt und nahezu jeder Vertrag auch ungeschriebene, nachvertragliche Pflichten kennt, ich aber keine Ahnung habe wie weit die hier im konkreten Fall gehen. Wenn irgendjemand zu einem der Themen passende Rechtsprechung gefunden hätte, wäre die hier sicherlich schon gepostet worden; vermutlich ist es ein weites Feld, das der zukünftigen Abwägung des ggf. zuständigen Richters unterliegen würde.

Ansonsten kannst Du Dir natürlich auch Gedanken machen, was ein Verstoß für Konsequenzen für Dich haben könnte und diese dann einfach in Kauf nehmen. Nicht zum Abschiedsfoto gehen = ? Feuern können Sie Dich ja nicht mehr. Selbst wenn nach Vertragsende ein Disziplinarverfahren noch möglich wäre, was ich - ohne das näher zu wissen - nicht glaube, dürfte es sich bei einem nicht wahrgenommenen Fototermin zum Abschied um ein äußerst geringfügiges Dienstvergehen handeln. Ansonsten kannst Du ja auch überlegen, ob die schwere Erkältung, die Du schon seit Tagen mit Dir rumschleppst, nicht eine Krankschreibung für den letzten Arbeitstag rechtfertigen könnte ;).        Bei einem Interview, das gegen nachvertragliche Pflichten verstoßen sollte (solange Du keinen Geheimnisverrat oder andere Straftaten begehst), hat die Stadt ggf. einen Unterlassungsanspruch. Mit der Abgabe einer solchen Erklärung, Dich nicht weiter zu dem Thema zu äußern, kannst Du sicherlich nach Abdruck des Interviews wunderbar leben. Einen Schaden und einen entsprechenden Schadenersatzanspruch dürfte niemand darlegen können.

Spid

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #53 am: 06.09.2019 15:32 »
Warum so viel Text, das hätte doch gereicht:

ich aber keine Ahnung habe

NRW83

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #54 am: 06.09.2019 15:53 »
Lieber die Grenzen des Wissens zugeben, als völligen Unfug mit unumstößlicher Sicherheit zu behaupten.

Spid

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #55 am: 06.09.2019 15:56 »
Das ist zutreffend. Wäre Dir diese Einsicht doch früher gekommen.

MrRossi

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #56 am: 07.09.2019 12:21 »
Und der Fotoveröffentlichung würde ich übrigens auch widersprechen wenn es nach dem Ausscheiden veröffentlicht werden soll. Gerade wenn es mir nicht passt.

Spid

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #57 am: 07.09.2019 13:10 »
Kannst Du tun, muß aber niemanden interessieren.

MrRossi

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #58 am: 09.09.2019 08:36 »
Kannst Du tun, muß aber niemanden interessieren.
Nach Beendigung des AV besteht der Anspruch des AG nicht mehr.

Spid

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Antw:Nachvertragliche Pflichten?
« Antwort #59 am: 09.09.2019 09:09 »
Und das hindert die Presse nun inwiefern an der Verwendung?