Wo genau in der Sachverhaltsschilderung kommen Streit oder die Absicht, im Interview über den BM herzuziehen, vor? Hingegen kann während des Arbeitsverhältnisses selbstverständlich angesichts der herausgehobenen und mit Außenwirkung verbundenen Funktion des TE der gemeinsame Pressetermin mit Vorgaben und Foto angeordnet werden, das hat der TE zurecht aber auch gar nicht in Zweifel gezogen.
Seine Sicht der Dinge auf das "was schief gelaufen ist" und seine Meinung sagen, klingt doch stark danach, als ob das Verhältnis massiv zerrüttet ist und der TE, wenn auch durch die Blume, den BM für die Trennung verantwortlich machen möchte, sonst würde er doch das Interview gar nicht wollen und der BM nichts dagegen haben bzw. man würde sonst den Inhalt zuvor schon miteinander absprechen, wenn man denn so dicke miteinander wäre.
Mir mag zwar jemand meine Anwesenheit bei einem Fototermin und ggf. noch das Festhalten eines Spatens bei Neubauten vorschreiben können, aber bestimmt nicht, dass ich dort bestimmte Dinge mit meinem Vorgesetzten vollführe bzw. dass ich mir gar Zitate gegen meinen Willen in den Mund legen lasse. Nichtsdestotrotz halte ich ein Nachgeben zur Wahrung des Scheins in seiner Position, im Hinblick darauf, dass er vermutlich weiter als Quasi-Politiker tätig werden will, für sinnvoll.
Wenn aber eh beide Politiker unterschiedlicher Parteien, wie bei Dezernenten ja auch manchmal, wären und sich schon seit Ewigkeiten semi-öffentlich über den Stadtrat oder Kreistag o.ä. angiften, dann natürlich nicht und dann kann man als beamteter/angestellter Politiker sicherlich auch ein Interview geben, wenn die andere Seite da schon mehrfach öffentlichkeitswirksam gegen einen geschossen hat. Aber diese ganzen Infos habe ich nicht und kann somit, wie alle anderen auch, nur spekulieren.