Dir ist klar, dass es mir nur um die Aussage "ich bereue, dass ich mich entschieden habe zu gehen" geht?
Erkennbar sehe ich keine dienstliche Pflicht derart auf Anweisung zu behaupten. Außenstehende, die es durch die Veröffentlichung geben wird, werden nicht in die Lage versetzt zu erkennen, dass es nicht die Meinung des Betroffenen ist, und schon garnicht, dass der Betroffenen nicht in Selbstmitleid (was bereuen bedeuten kann) verfallen ist. Dies kann insofern schädlich für den Betroffenen sein, als dass Außenstehende folgern könnten, der Betroffene ist der Meinung er trifft (für sich) falsche Entscheidungen. In einer Abwägung der Interessen hat das Persönlichkeitsrecht hier bestimmt mehr Gewicht. Es schadet dem AG ja nicht wenn der Betroffene es nicht sagt. Es gibt mit Sicherheit andere Möglichkeiten den AG positiv erscheinen zu lassen, ohne das sich der MA als reuig darstellen muss.