Bei uns hat der Rechnungshof tatsächlich eine Kalkulation für den verlangte Preis des jeweiligen Kaffees verlangt.
In unsere Maschine muss Geld eingeworfen werden und danach kann die Auswahl erfolgen.
Hintergrund: Wenn der AG hier keine kostendeckenden Preise verlangt, dann handelt es sich aus dessen Sicht um geldwerte Vorteile der AN mit allen dazugehörigen Pflichten.
Unsere Maschine kann verschiedene Kaffeeprodukte sowie Kakau und Tee. Dazu wird der Kaffee natürlich auch für Gäste, also dienstlich, verwendet. In die Kalkulation sollen Kosten für Anschaffung, Wartung und natürlich des jeweiligen Kaffees und Wasser einbezogen werden. U.U. ist zu prüfen, ob hier auch USt abzuführen wäre.
Eine einfache Tasse Kaffee kommt somit locker auf über 1 Euro. Für viele Kaffeejunkies eindeutig zu viel.
Mein Tip bei 20 Leutchen ... kauft Euch eine einfache Maschine und den Kaffee selbst, dann gibts weniger Probleme.
Die Toilettenspülung muss den Mitarbeitern aber noch nicht in Rechnung gestellt werden oder ?
Die müssen euch aber ganz schön auf dem Kicker gehabt haben. Eventuell ein in Ungnade gefallener Abteilungsleiter oder ähnliches ?
Bei uns stehen in fast allen Abteilungen Kaffeemaschinen (mal größer und mal kleiner) die allesamt vom AG gestellt werden. Wie das mit dem Kaffee jeweils geregelt ist entzieht sich meiner Kenntnis. Wir sind bei uns die letzte Abteilung die noch nichts gescheites hat. Bei uns steht eine Filtermaschine noch, die aber auch seiner Zeit vom AG gestellt wurde. Das Mitbringen und anschließen privater Geräte ist bei uns absolut untersagt.
Ich weiß allerdings, dass z.B. bei unserem örtlichen Finanzamt 5 Automaten eines namhaften Kaffeeversorgers stehen und die Mitarbeiter dort kostenlos Kaffee trinken. Wie die das wohl mit der Steuer dann machen ?
Bei uns haben wir aber auch mit Rechnungshöfen nix zutun. Bei uns wird alle 2 Jahre durch die Revision des Kreises geprüft und die haben ganz andere sorgen als die Kaffeemaschinen hier. Trinken tun sie aber gern soweit ich das mitbekommen habe bisher.