Autor Thema: Entgeltgruppenzulage Erzieher mit fachlich koordinierenden Aufgaben  (Read 2708 times)

lima

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Guten Morgen,

ich bin schon seit einigen Wochen stille Mitleserin in diesem Forum. Nun habe ich selbst ein Anliegen uns hoffe auf eure Hilfe. Ich bin noch nicht lange im öffentlichen Dienst und von daher etwas unwissend.

Ich bin als Erzieherin mit fachlichen koordinierenden Aufgaben eingestellt und werde nach dem TV-L bezahlt. Dort wurde ich in die EG9 Fallgruppe 2 mit verlängerten Stufenlaufzeiten eingestuft. Das scheint auch richtig zu sein. Dazu erhalte ich die Entgeltgruppenzulage Nr. 13. In einer Tabelle von Verdi und einer Internetseite habe ich gelesen, dass Beschäftigen dieser Fallgruppe jedoch die Entgeltgruppenzulagen Nr. 7 und 13 zustehen.

Kann mir jemand sagen ob das korrekt so ist und mir wirklich beide Entgeltgruppenzulagen zustehen?

Viele Dank!

ddchiller

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Wenn du dich in der Entgeltordnung Teil 2 20.6 "Erzieherinnen, Kinderpflegerinnen" des TV-L befindest so ist die Entgeltgruppenzulage Nr. 13 für Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2 korrekt. Entgeltgruppenzulagen Nr. 7 und 13 bekommt man in der Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 1

lima

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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Kannst Du mir eventuell einen Link einstellen, wo ich das nachlesen kann?

ddchiller

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Hallo,

den Tarifvertrag TV-L kann man sich hier anschauen.
https://www.tdl-online.de/startseite.html

Die Entgeltordnung ist in der Anlage A enthalten.

Wastelandwarrior

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Änderungen im Abschnitt 20 sind ein Kernbreich der zum 01.01.2019 rückwirkend in Kraft tretenden neuen Tarifverträge. Die Eingruppierung wird zukünftig nach S 8b erfolgen.

lima

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Danke für den Link und Eure Hilfe.