Autor Thema: Funktionszulage TVöD  (Read 4538 times)

FRNZNCL13

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Funktionszulage TVöD
« am: 09.09.2019 10:05 »
Hallo!

Ich bin seit September 2018 bei einem städtischen Kindergarten als Erziehrein eingestellt. Jetzt im September 2019 haben wir in unserer gruppe eine Berufspraktikantin/Erzieherin im Anerkennungsjahr, welche ich betreuen und anleiten werde. In den Informationsblättern der zuständigen Schule steht, dass aufgrund der hohen Verantwortung einer Anleitung empfohlen wird, dies entsprechend zu honorieren ("Funktionszulage"). Nun ist meine Frage, ob und wo diese "Funktionszulage" verankert ist und ob ich ein Anrecht auf sie habe. (Die Stadt hält sich an den TVöD SUE.)

Vielleicht kann mir da jemand weiterhelfen. Vielen Dank!

Wastelandwarrior

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Antw:Funktionszulage TVöD
« Antwort #1 am: 09.09.2019 14:27 »
Schule - Kindergarten.... was denn nu? Nein, sowas gibt es nicht im TVöD. Das wird höchstens ein Arbeitsvorgang mit 5-10% der dann keine Auswirkungen auf die Tätigkeit hat. "Über die Schulter sehen lassen" gibt nicht mehr Geld.

Mask

  • Gast
Antw:Funktionszulage TVöD
« Antwort #2 am: 09.09.2019 20:05 »
Schule - Kindergarten.... was denn nu?

Sie arbeitet im Kindergarten, das Schreiben bezüglich der Funktionszulage ist von der (Berufs)schule ihrer Anerkennungspraktikantin.

Was die eigentliche Frage betrifft, hat mein Vorposter alles gesagt, wäre nett, ist aber tariflich nicht vorgesehen

nichts_tun

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Antw:Funktionszulage TVöD
« Antwort #3 am: 09.09.2019 21:11 »
(Die Stadt hält sich an den TVöD SUE.)

Die Stadt hält sich an den TVöD. Einen TVöD SuE gibt es nicht. Die von dir in den Blick genommene Funktionszulage auch nicht.

Teilweise wird das bei uns so gehandhabt, dass Beschäftigte, die als Ausbilder o. dergl. fungieren, über das LOB eine Art Zusatzprämie ausgeschüttet bekommen, um dies ein wenig zu honorieren. Dies ist abhängig von den jeweiligen Vorgesetzten und den Möglichkeiten, die die jeweilige Dienstvereinbarung zum LOB bietet.