Autor Thema: persönliche Zulage nach §14 TvöD  (Read 5449 times)

bienchenhonig

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persönliche Zulage nach §14 TvöD
« am: 10.09.2019 06:48 »
Ich vertrete derzeit einen Kollegen wegen einer längeren Erkrankung und erhalte dafür eine persönliche Zulage nach §14 TVöD für die vorübergehende Tätigkeit.
Angenommen der Stelleninhaber kehrt zurück und würde nach kurzer Zeit wieder ausfallen, müsste ich die Tätigkeit dann erneut 1 Monat lang ausüben, um die persönliche Zulage zu erhalten oder würde ich diese dann bereits ab dem ersten Tag der wiederholten Erkrankung des Stelleninhabers erhalten?

Chrille1507

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Antw:persönliche Zulage nach §14 TvöD
« Antwort #1 am: 10.09.2019 06:50 »
Diese "Frist" von einem Monat würde dann erneut beginnen und die Tätigkeiten müssten einen Monat ausgeübt werden.

dt

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Antw:persönliche Zulage nach §14 TvöD
« Antwort #2 am: 10.09.2019 10:45 »
Ich möchte die Ausgangsfrage noch erweitern. Beinhaltet die Vertretung auch Urlaubszeiten, oder ist Vertretung im Urlaub ausgeschlossen?
Fallgestaltung: Kollege ist unmittelbar nach einer Woche Urlaub für 4 Wochen krankgeschreiben.

Spid

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Antw:persönliche Zulage nach §14 TvöD
« Antwort #3 am: 10.09.2019 12:23 »
Hinsichtlich der Ursprungsfrage geht Haufe (TVöD Office Professional, Benrath, HI713101) davon aus, daß mehrere befristete Vertretungen auch dann, wenn sie nicht unmittelbar aneinander anschließen, für die Frist unschädlich sind. Da auch die tarifliche Norm keine ununterbrochene Übertragung der höherwertigen Tätigkeit verlangt, würde ich mich dieser Rechtsmeinung durchaus anschließen.

Anspruch auf eine Zulage nach §14 TVÖD entsteht durch die vorübergehende Übertragung der höherwertigen Tätigkeit durch den AG und die grundsätzlich mindestens einmonatige tatsächliche Ausübung dieser. Wenn die höherwertige Tätigkeit durch den AG vorübergehend für die Zeit des Urlaubs des zu Vertretenen übertragen wird, zählt sie, wenn nicht, dann nicht. Im letzteren Fall bestünde aber auch kein Anspruch auf die Ausübung der höherwertigen Tätigkeit gegen den TB.

bienchenhonig

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Antw:persönliche Zulage nach §14 TvöD
« Antwort #4 am: 16.09.2019 18:38 »
Neue Frage: angenommen der Vertreter ist 2 Tage mit einem Kind krank, wird die Zulage weiter gezahlt oder muss die Tätigkeit dann wieder 4 Woche ausgeführt werden, bevor die Zualge gezahlt wird? Der Stelleninhaber ist weiterhin krank.

Ist die Zulage an die ununterbrochene Zahlung des Entgeltes gebunden, was ja bei Kind krank nicht gewährleistet ist?!