Autor Thema: Elterngeld - Auswirkung der VBL auf das laufende steuerpfl. Bruttoeinkommen  (Read 4369 times)

Fireball84

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Hallo,

ich habe eine Frage zur Ermittlung des Elterngeldes. Da ich im Geltungsbereich des TV-L angestellt bin und sich die JSZ aus dem TV-L ergibt, frage ich mal in diesem Unterforum nach - auch wenn sich die Ermittlung des Elterngeldes natürlich nicht aus dem TV-L ergibt.  ;)

Relevant zur Berechnung des Elterngeldes ist ja das laufende steuerpflichtige Einkommen im Bemessungszeitraum (12 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist). Dieses kann man sich vom AG ja bescheinigen lassen.

Und genau dies hat meine Freundin getan ...
Wie kann es nun sein, dass das laufende steuerpflichtige Bruttoeinkommen im Monat der Jahressonderzahlung (Nov.) niedriger ausfällt als in allen Monaten davor und danach. Eigentlich müsste es ja identisch sein mit den Monaten davor und danach (vorausgesetzt es gab keine Änderungen). Nun ist das Besondere, dass es genau um den zusätzlichen Beitrag zur VBLklassik, welcher aus der Jahressonderzahlung resultiert, vermindert ist (zur Erklärung: angestellt im Tarifgebiet Ost, d. h. der AN-Beitrag zur VBLklassik wird per Entgeltumwandlung gezahlt, also vom Brutto abgezogen).
Da frage ich mich doch, warum dieser zusätzliche Beitrag berücksichtigt (abgezogen) wird, wenn doch Einmalzahlungen eigentlich gar nicht mit in das laufende steuerpflichtige Einkommen miteinbezogen werden?!

Kann mir da jemand Auskunft geben, ob sich dies mit anderen Erfahrungen oder gar vorhandenem Wissen deckt? Links zur weiteren Recherche nehme ich auch gerne entgegen.  :)

Über Hilfe wäre ich dankbar!

Grüße!

Aüg

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Das Ergebnis duerfte richtig sein.

Vom monatlichen  Steuerbrutto fuer den Monat November wird die Sonderzahlung in voller Hoehe abgezogen da sie fuer das Elterngeld nicht berücksichtigt wird. Dank der Steuerfreiheit der Vbl Beiträge zahlt man weniger Einkommenssteuer hat aber beim Elterngeld dann den Nachteil das nur zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt wird. Waeren die vbl Beiträge zu versteuern, kaeme man auf dein gewünschtes Ergebnis.

Fireball84

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Das Ergebnis duerfte richtig sein.

Vom monatlichen  Steuerbrutto fuer den Monat November wird die Sonderzahlung in voller Hoehe abgezogen da sie fuer das Elterngeld nicht berücksichtigt wird. Dank der Steuerfreiheit der Vbl Beiträge zahlt man weniger Einkommenssteuer hat aber beim Elterngeld dann den Nachteil das nur zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt wird. Waeren die vbl Beiträge zu versteuern, kaeme man auf dein gewünschtes Ergebnis.
Erstmal danke für deine Antwort! Prinzipiell verstehe ich das ja auch, was mich eben wundert ist: der Betrag der das Elterngeld erhöhen würde (= JSZ) wird nicht berücksichtigt, derjenige jedoch, der aus diesem Betrag resultiert und gleichzeitig das Elterngeld reduziert (= zus. VBL-Beitrag aus der JSZ), der wird in voller Höhe berücksichtigt. Ist doch irgendwie unlogisch. Logisch hingegen fände ich, wenn die JSZ sowie der daraus resultierende VBL-Beitrag beide gleichbehandelt werden würden (berücksichtigt / nicht berücksichtigt) ... getreu dem Prinzip "Ganz oder gar nicht".

Aber scheinbar ...  :o

Suntzu

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Elterngeld berechnet sich in aller Regel aus dem durchschnittlichen Steuerpflichtigen Brutto Einkommen der letzten 12 Monate. Dabei bleiben Zuschläge (Sonntags, Feiertags und Leistungszuschläge sowie Urlaub und Weihnachtsgeld bzw. JSZ) unberücksichtigt.

Darüber hinaus wird das Elterngeld mit pauschalisierten eigenen Sozialabgaben berechnet.

Die Werbung 65% bzw. 67% vom Netto Gehalt ist plump ausgedrückt eine Blender Geschichte.

Uns hat damals eine privat geführte Informationsplattform am besten geholfen.

Aber auch das Info Buch. Ein Buch ist es tatsächlich...

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-elternzeit-/73770

https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/elterngeld--elterngeldplus-und-partnerschaftsbonus/133568

Rechner und sonst.

https://familienportal.de/familienportal/meta/egr

https://www.elterngeld.net/

Fireball84

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Update:
Nach zweifacher Rückfrage hat die Bezügestelle nunmehr die Elterngeldbescheinigung korrigiert und das steuerpfl. Brutto für November 2018 ist nun genauso hoch wie das des Monats Oktober 2018. Wir haben also auf ganzer Linie gewonnen und dadurch ein paar Euros Elterngeld mehr im Monat.  ;)