Autor Thema: Kündigungsfristen im TVöD  (Read 6648 times)

HerzogIgzorn

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Kündigungsfristen im TVöD
« am: 10.09.2019 18:40 »
Hallo,

ich arbeite als Angestellter im öffentlichen Dienst und habe mich in den letzten Tagen gefragt, was für eine Kündigungsfrist bei mir greift.
Ich bin seit Februar 2017 im öffentlichen Dienst tätig (auch bei der gleichen Kommune). Die ersten zwei Jahre war ich im Rahmen eines Quereinstiegs (Verwaltungslehrgang II) als Azubi "erfasst", seit Ende Januar diesen Jahres bin ich dann quasi "ausgelernter" Verwaltungsfachwirt und seitdem im gehobenen Dienst tätig.
Mein Azubi-Vertrag lief bis zum Bestehen der VL II Prüfung, anschließend (im Januar 2019) wurde nahtlos ein neuer, unbefristeter Vertrag geschlossen.

Ich frage mich nun, ob die Azubi-Zeit bei der Ermittlung der Kündigungsfrist einberechnet wird oder nicht. Je nach dem ergäbe sich eine Kündigungsfrist von einem Monat zum Monatsende (bis zu einem Jahr Beschäftigungszeit) oder von sechs Wochen zum Quartalsende (mehr als ein Jahr Beschäftigungszeit).

Könnt ihr mir bei dieser Frage weiterhelfen?

Vielen Dank schon einmal im Voraus!

Spid

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #1 am: 10.09.2019 19:04 »
Es dürfte sich bei den ersten zwei Jahren wohl kaum um ein Ausbildungsverhältnis gehandelt haben.

HerzogIgzorn

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #2 am: 10.09.2019 19:09 »
Worum dann? ???

Spid

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #3 am: 10.09.2019 19:23 »
Ein Arbeitsverhältnis

HerzogIgzorn

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #4 am: 10.09.2019 19:26 »
Und wie kommst du zu der Ansicht? Im Arbeitsvertrag war vom Auszubildenden die Rede und auf den Lohnabrechnungen war das ebenfalls so aufgeführt.

Spid

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #5 am: 10.09.2019 19:36 »
Weil es sich nicht um einen staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf handelt, sondern um einen Fortbildungsabschluß nach Kapitel 2 BBiG.

Grumbakiechel

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #6 am: 10.09.2019 20:00 »
Tja, ich würde mal sagen, der Lehrgang war nicht umsonst, aber vergebens. Im Fach Arbeits- und Tarifrecht geschlafen? Sorry für den bissigen Kommentar, aber ich kann's s nicht verstehen, da wird eine Fortbildung gemacht, die für höhere Qualifikationen befähigen soll und dann kennt man nicht den Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und Beamtenlaufbahn (gehobener Dienst??) Und kann nicht mal im TVÖD seine eigene Kündigungsfrist ermitteln?

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HerzogIgzorn

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #7 am: 10.09.2019 20:54 »
Wusste nicht, dass du dich hier an so einer Begrifflichkeit ("gehobener Dienst") hochziehst. Bei uns in der Kommune wird das der Einfachheit halber halt oft einfach analog für Beamte und tariflich Beschäftigte benutzt - sorry. Ich war davon ausgegangen, dass hier verstanden wird, was ich damit meine und der Begriff an sich nicht auf die Goldwaage gelegt wird.
Wenn du richtig gelesen hättest, hättest du gemerkt, dass ich nicht unfähig bin, den TVöD zu lesen, sondern dass es mir darum geht, ob bei Ermittlung der Kündigungsfrist meine ersten beiden Jahre mit einberechnet werden oder nicht. Dazu konnte ich im TVöD nämlich nichts finden, sonst hätte ich nicht fragen müssen.
« Last Edit: 10.09.2019 21:01 von HerzogIgzorn »

Spid

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #8 am: 10.09.2019 20:59 »
Nun, @Grumbakiechel weist zurecht darauf hin, daß es bei TB keinen gehobenen Dienst gibt.

HerzogIgzorn

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #9 am: 10.09.2019 21:22 »
Absolut, keine Frage. Darum gehts mir auch nicht. Das hätte man nur auch etwas anders ausdrücken können. Wie gesagt: Es war keine Absicht, ich hab einfach nicht genauer drüber nachgedacht.

Pseudonym

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #10 am: 10.09.2019 21:37 »
Tja, ich würde mal sagen, der Lehrgang war nicht umsonst, aber vergebens. Im Fach Arbeits- und Tarifrecht geschlafen? Sorry für den bissigen Kommentar, aber ich kann's s nicht verstehen, da wird eine Fortbildung gemacht, die für höhere Qualifikationen befähigen soll und dann kennt man nicht den Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und Beamtenlaufbahn (gehobener Dienst??) Und kann nicht mal im TVÖD seine eigene Kündigungsfrist ermitteln?

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Was legst Du denn hier für einen Ton an den Tag?

Kaffeetassensucher

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #11 am: 11.09.2019 07:59 »
Absolut, keine Frage. Darum gehts mir auch nicht. Das hätte man nur auch etwas anders ausdrücken können. Wie gesagt: Es war keine Absicht, ich hab einfach nicht genauer drüber nachgedacht.

Andererseits kann ich es schon verstehen und fühle mich auch immer wieder genervt, herumrätseln zu müssen, ob sich jemand im Unterforum vertan hat und eigentlich Beamtenlaufbahnen meint, er es nicht besser weiß, es besser weiß, aber aus welchen Gründen auch immer den falschen Begriff benutzt, TB und Beamte einfach wild durcheinanderwürfelt oder was auch immer. Leider ist das aber irgendwie nicht aus den Köpfen herauszubekommen … Allerdings hätte man das auch tatsächlich netter sagen können (oder drüber hinwegsehen, wie in 90 % der Fälle auch).

Zu deiner Frage: Ausbildungszeit ist keine Beschäftigungszeit, Azubis also keine Beschäftigten, sodass dann auch die Kündigungsfristen im TVöD nicht gelten. Aber wie Spid schon schrieb … das sieht eben nicht nach einer Ausbildung im Sinne eines staatlich anerkannten Ausbildungsberufes aus.

Fragmon

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #12 am: 11.09.2019 08:17 »
Wie war die Ausbildung aufgebaut. War das Vollzeit oder nur Wochenendkurse. Hattest du in der Woche vom gearbeitet oder eher gelernt? Anhand der Beantwortung kann man herausfinden, ob es ein Ausbildungsverhältnis oder ein Arbeitsverhältnis war.

Spid

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #13 am: 11.09.2019 08:32 »
Da ein Fortbildungsabschluss nicht Ziel eines Ausbildungsverhältnisses sein kann, ist die Beantwortung der Fragen überflüssig.

Kryne

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Antw:Kündigungsfristen im TVöD
« Antwort #14 am: 11.09.2019 08:50 »
Also ich gehe davon aus, dass du vor hast zu kündigen, sonst würdest du dich ja nicht informieren.

Sofern du so oder so kündigen würdest (also egal welche Frist greifen würde), würde ich mich erst mal blöd stellen und so kündigen wie es für dich besser passt. Also ich denke das wird die kürzere Frist sein, da du ja sonst nicht fragen würdest.

Gegenüber dem AG würde ich dann so auftreten, dass du ja zunächst einen Vertrag hattest in dem klar die Begriffe "Ausbildung" usw. genannt waren und dann schauen was passiert.