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Kündigungsfristen im TVöD

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Fragmon:
Aber im Umkehrschluss muss es sich nicht um einen Arbeitsverhältnis im Sinne des § 34 handeln.

Sonst würde ja bei allen dualen Studenten das TzBfG Anwendung finden.

Spid:
Nun, sofern auch nur irgendeine Form der Dienstleistung vereinbart worden ist, handelt sich um einen Verbraucher, der einen weisungsgebundenen Dienst im Betrieb des Unternehmers zu erbringen hat. Sofern keine Ausnahmetatbestände (bspw. Ausbildungsverhältnis) vorliegen, handelt es sich mithin um ein Arbeitsverhältnis.

Fragmon:

Das Bauchgefühl ist auf deiner Seite, aber
das bedeutet, dass alle duale Studenten einen Anspruch auf eine unbefristete Stelle haben wenn die Formulierung des (Ausbildungs-)Vertrages gegen das TzBfG verstößt (was demnach fast überall der Fall sein dürfte).

Spid:
Ich habe weder die gesetzliche Regelung entworfen noch die Verträge gemacht.

dahofa:

--- Zitat von: Fragmon am 11.09.2019 15:07 ---
"dass alle duale Studenten einen Anspruch auf eine unbefristete Stelle haben wenn die Formulierung des (Ausbildungs-)Vertrages gegen das TzBfG verstößt (was demnach fast überall der Fall sein dürfte).

--- End quote ---

Verstehe ich nicht. Was hat denn das TzBfG mit Ausbildungsverhältnissen zu tun. In meinem Verständnis ist ein duales Studium keine Weiterbildung, sondern eine Ausbildung und damit kein Arbeitsverhältnis.

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