Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Kündigungsfristen im TVöD
Spid:
Weil es sich nicht um einen staatlich anerkannten oder als staatlich anerkannt geltenden Ausbildungsberuf handelt, sondern um einen Fortbildungsabschluß nach Kapitel 2 BBiG.
Grumbakiechel:
Tja, ich würde mal sagen, der Lehrgang war nicht umsonst, aber vergebens. Im Fach Arbeits- und Tarifrecht geschlafen? Sorry für den bissigen Kommentar, aber ich kann's s nicht verstehen, da wird eine Fortbildung gemacht, die für höhere Qualifikationen befähigen soll und dann kennt man nicht den Unterschied zwischen Tarifbeschäftigten und Beamtenlaufbahn (gehobener Dienst??) Und kann nicht mal im TVÖD seine eigene Kündigungsfrist ermitteln?
Sei bitte so nett und bewirb Dich in der freien Wirtschaft.....
HerzogIgzorn:
Wusste nicht, dass du dich hier an so einer Begrifflichkeit ("gehobener Dienst") hochziehst. Bei uns in der Kommune wird das der Einfachheit halber halt oft einfach analog für Beamte und tariflich Beschäftigte benutzt - sorry. Ich war davon ausgegangen, dass hier verstanden wird, was ich damit meine und der Begriff an sich nicht auf die Goldwaage gelegt wird.
Wenn du richtig gelesen hättest, hättest du gemerkt, dass ich nicht unfähig bin, den TVöD zu lesen, sondern dass es mir darum geht, ob bei Ermittlung der Kündigungsfrist meine ersten beiden Jahre mit einberechnet werden oder nicht. Dazu konnte ich im TVöD nämlich nichts finden, sonst hätte ich nicht fragen müssen.
Spid:
Nun, @Grumbakiechel weist zurecht darauf hin, daß es bei TB keinen gehobenen Dienst gibt.
HerzogIgzorn:
Absolut, keine Frage. Darum gehts mir auch nicht. Das hätte man nur auch etwas anders ausdrücken können. Wie gesagt: Es war keine Absicht, ich hab einfach nicht genauer drüber nachgedacht.
Navigation
[0] Message Index
[#] Next page
[*] Previous page
Go to full version