Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Versetzung aufgrund Zentralisierung
WasDennNun:
--- Zitat von: BStromberg am 12.09.2019 07:13 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 12.09.2019 07:02 ---
--- Zitat von: nichts_tun am 11.09.2019 23:18 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 11.09.2019 10:57 ---
Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)
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Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
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a) Natürlich kann so etwas im Arbeitsvertrag stehen.
b) Ich verstehen deinen Einwand nicht?
Ich wollte mit meiner Aussage darauf hinweisen, dass es immer noch Menschen gibt, die glauben man hätte als TB im öD eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie, was natürlich humbug ist.
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zu a)
Ein halbwegs vernünftiger Arbeitgeber im öD würde das so aber nicht vertraglich fixieren, sondern den Arbeitsbereich ganz grob geographisch auf ein Dienstgebäude innerhalb der Gebietskörperschaft beschränken.
zu b)
Garantie i.S.v. absoluter und lebenslänglicher Sicherheit gewiss nicht, aber eine quasi kündigungssichere Anstellung ist es schon. Je größer der AG, desto unwahrscheinlicher, dass im Falle z.B. einer betriebsbedingten Umorganisation keine anderweitigen (halbwegs) gleichwertigen Tätigkeiten gefunden werden.
Selbst in meiner Heimatgemeinde (Stadt mit unter 20T Einw.) und knapp 80 Vollzeitstellen im Rathaus ist es gelungen, Logopäden für den KiTa-Bereich nach Wegfall eines logopädischen Förder- und Refinanzierungsprogramms durch den LVR eine Anschlussbeschäftigung im Sozialbereich anzubieten (sofern dies gewünscht war).
Also ich würde zumindest von einer relativen Job-Garantie bzw. einer sehr hohen Arbeitsplatzsicherheit sprechen wollen.
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Sehe ich auch so, aber wenn der AG eine fieser ist und sich nicht um die belange der AN kümmert, dann hat man halt auch m öD dicke Kröten zu schlucken.
deswegen ja auch das was du unter a) schreibst.
Innerhalb der Kommune ist es ja alles noch idR mit verträgllichen Fahrzeiten verbunden, wenn Diesntstellen einen Ortswechsel erfahren.
Bei grösseren Ländern und beim Bund, kann man da die MA rauskegeln. So eine Arbeitsplatz der 150 km weiter weg ist, ist halt nicht für jeden machbar.
Oder aber wenn es tatsächlich keine EG gleichen Jobs gibt (das ist wieder in kleinen Kommunen denkbar) dann wird halt ein downsizing notwendig.
Mein Fazit deckt sich da mit deinem: ob öD oder bei BMW/VW .... da hat man immer eine relativen Job-Garantie .....
Kat:
Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA und die können den AN ja zurück in die Heimatbehörde holen, wenn er nicht mitziehen will.
Hain:
--- Zitat von: Kat am 12.09.2019 08:08 ---Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA und die können den AN ja zurück in die Heimatbehörde holen, wenn er nicht mitziehen will.
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Der Geschäftsführer des JC übt das Direktionsrecht der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers aus, soweit nicht das Grundarbeitsverhältnis (Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses) betroffen ist.
BStromberg:
--- Zitat von: Kat am 12.09.2019 08:08 ---Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA und die können den AN ja zurück in die Heimatbehörde holen, wenn er nicht mitziehen will.
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Ggf. müssen die das sogar.
Genau für solche Konstellationen werden m.W.n. ja auch übergeordnete Kooperationsverträge/Vereinbarungen auf Trägerebene geschlossen, in denen gewisse Rückkehrrecht geregelt sind bzw. Klarstellungen getroffen werden, dass die dort eingesetzten Mitarbeiter de facto zum Stammpersonal der abgebenden Dienstherren zählen.
Spid:
--- Zitat von: Kat am 12.09.2019 07:54 ---Ein Dienstort kann bei Angestellten nicht so einfach vom Arbeitgeber geändert werden.
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Bei Vorliegen eines dienstlichen Grundes sehr wohl.
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