Autor Thema: Versetzung aufgrund Zentralisierung  (Read 6020 times)

Sjuda

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #15 am: 12.09.2019 08:24 »
Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA (...)

Das ist falsch.
Es gibt 105 Jobcenter in kommunaler Trägerschaft (sog. zugelassene kommunale Träger oder auch "Optionskommunen"). Bei deren Einrichtung ist zwar das vorhandene Personal übergeleitet worden, abhängig von der Organisationsform (z.B. Organisationseinheit [z.B. Amt] innerhalb der Verwaltung, Eigenbetrieb oder Anstalt des ö. R.) können diese jedoch rechtlich eigenständig sein und neues Personal einstellen, dass dann in keiner Beziehung mehr zur Kommune oder BA steht.

Kryne

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #16 am: 12.09.2019 08:37 »

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
a) Natürlich kann so etwas im Arbeitsvertrag stehen.
b) Ich verstehen deinen Einwand nicht.
Ich wollte mit meiner Aussage darauf hinweisen, dass es immer noch Menschen gibt, die glauben man hätte als TB im öD eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie, was natürlich humbug ist.


a) Also in den meisten wird es halt ziemlich offen gehalten. Bei mir (Kommune mit ca. 200 Beschäftigten) steht explizit drin, dass sich die Dienststelle ändern kann und vom AG festgelegt wird. Innerhalb der Kommune ist das natürlich relativ harmlos, da die Fahrtzeiten sich maximal um 5-10min ändern würden. Bei Land /  Bund ist das natürlich nochmal was ganz anderes.

b) Natürlich hat man keine 100% Garantie, aber bei den Meisten dürften es 99% sein. Ich weiß, dass es z.B. in meiner Kommune noch nie eine betriebsbedingte Entlassung gab.


Kat

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #17 am: 12.09.2019 10:39 »
Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA (...)

Das ist falsch.
Es gibt 105 Jobcenter in kommunaler Trägerschaft (sog. zugelassene kommunale Träger oder auch "Optionskommunen"). Bei deren Einrichtung ist zwar das vorhandene Personal übergeleitet worden, abhängig von der Organisationsform (z.B. Organisationseinheit [z.B. Amt] innerhalb der Verwaltung, Eigenbetrieb oder Anstalt des ö. R.) können diese jedoch rechtlich eigenständig sein und neues Personal einstellen, dass dann in keiner Beziehung mehr zur Kommune oder BA steht.

Auch bei kommunalen Jobcentern ist die Kommune der Arbeitgeber und kann die Angestellten umsetzen und nicht zwingen, einen anderen Dientort zu nehmen. Eigenbetriebe o.ä. gibt es beim Jobcenter nicht.

Sjuda

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #18 am: 12.09.2019 11:28 »
Auch wenn du es wiederholst wird es nicht richtig. Es gibt kommunale Jobcenter, die als Eigenbetrieb oder Anstalt des öffentlichen Rechts organisiert sind. Letztere zumindest sind rechtlich selbstständig und können unabhängig von der Kommune Personal einstellen.  Der Arbeitsvertrag wird dann zwischen AN und dem Jobcenter geschlossen. Abhängig vom Landesrecht kann eine Anstalt auch Dienstherr sein.