Autor Thema: Versetzung aufgrund Zentralisierung  (Read 6021 times)

egalcgn

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Versetzung aufgrund Zentralisierung
« am: 11.09.2019 10:36 »
Hallo zusammen,
Ich arbeite in einem Jobcenter eines großen Landkreises. Nun sollen aus 10 Geschäftsstellen bestimmte Bereiche zentralisiert werden. Das bedeutet für viele Kollegen/Innen deutlich mehr Fahrzeit und somit höhere Fahrkosten, höherer Verschleiß des Autos, mehr KFZ-Versicherung, etc.. Gerade unsere Teilzeitbeschäftigten haben ihre Arbeitszeiten häufig um die Kinderbetreuung herumgeplant. Für die Beschäftigten gibt es also nur Nachteile. Kann der AG dieses einfach so umsetzen und müssen dadurch entstehende Mehrkosten kompensiert werden ?
Vielen Dank

Spid

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #1 am: 11.09.2019 10:39 »
Ersteres.

WasDennNun

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #2 am: 11.09.2019 10:57 »
Der AG könnte wenn er wollte (und dürfte) natürlich euch die Mehrkosten erstatten, müssen muss er aber nicht.
Und natürlich darf der AG seine Strukturen ändern, auch wenn es den AN nicht passt.

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)

Eventuell kann man da via Politik/Presse den AG zum umdenken bewegen, mehr aber nicht.

BStromberg

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #3 am: 11.09.2019 11:09 »
Der AG könnte wenn er wollte (und dürfte) natürlich euch die Mehrkosten erstatten, müssen muss er aber nicht.
Und natürlich darf der AG seine Strukturen ändern, auch wenn es den AN nicht passt.

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)

Eventuell kann man da via Politik/Presse den AG zum umdenken bewegen, mehr aber nicht.

Weder Politik noch Presse interessieren sich für die inneren Angelegenheiten einer Behörde, zumal hier Änderungen aus objektiv nachvollziehbaren Gründen bevorstehen. Dass das mit z.T. erheblichen Komfort-Nachteilen für Beschäftigte einhergeht, streite ich nicht ab.

Ein Grund, weswegen ich seinerzeit bewusst Kommunaler geworden und nicht zur Bundesministerialbürokratie gegangen bin (Stichwort: "Bonn-Berlin-Vertrag" und diesbezügliches Behörden hick hack). Bei einer nachgelagerten Bundesbehörde o.ä. hätte der Themenersteller ganz andere Nachteile in Kauf zu nehmen...

Lange Rede kurzer Sinn:
Wenn überhaupt, dann könnten ggf. die Personalvertretungen was rausschlagen (Arbreitszeitgestaltung, Verstärkung Angebote mobile Arbeit, soweit wie organisatorisch denkbar; bei einem JC im Front-Office-Bereich eher kaum umsetzbar).
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

egalcgn

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #4 am: 11.09.2019 11:30 »
Das haben wir befürchtet. Vielen Dank für die letzten beiden Antworten.

nichts_tun

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #5 am: 11.09.2019 23:18 »
Ich kenne das von Landkreisen, dass ein eigenes Auto verlangt und die entsprechenden dienstlichen Fahrten als Reisekosten erstattet werden.


Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?

WasDennNun

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #6 am: 12.09.2019 07:02 »

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
a) Natürlich kann so etwas im Arbeitsvertrag stehen.
b) Ich verstehen deinen Einwand nicht.
Ich wollte mit meiner Aussage darauf hinweisen, dass es immer noch Menschen gibt, die glauben man hätte als TB im öD eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie, was natürlich humbug ist.


BStromberg

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #7 am: 12.09.2019 07:13 »

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
a) Natürlich kann so etwas im Arbeitsvertrag stehen.
b) Ich verstehen deinen Einwand nicht?
Ich wollte mit meiner Aussage darauf hinweisen, dass es immer noch Menschen gibt, die glauben man hätte als TB im öD eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie, was natürlich humbug ist.

zu a)

Ein halbwegs vernünftiger Arbeitgeber im öD würde das so aber nicht vertraglich fixieren, sondern den Arbeitsbereich ganz grob geographisch auf ein Dienstgebäude innerhalb der Gebietskörperschaft beschränken.

zu b)


Garantie i.S.v. absoluter und lebenslänglicher Sicherheit gewiss nicht, aber eine quasi kündigungssichere Anstellung ist es schon. Je größer der AG, desto unwahrscheinlicher, dass im Falle z.B. einer betriebsbedingten Umorganisation keine anderweitigen (halbwegs) gleichwertigen Tätigkeiten gefunden werden.

Selbst in meiner Heimatgemeinde (Stadt mit unter 20T Einw.) und knapp 80 Vollzeitstellen im Rathaus ist es gelungen, Logopäden für den KiTa-Bereich nach Wegfall eines logopädischen Förder- und Refinanzierungsprogramms durch den LVR eine Anschlussbeschäftigung im Sozialbereich anzubieten (sofern dies gewünscht war).

Also ich würde zumindest von einer relativen Job-Garantie bzw. einer sehr hohen Arbeitsplatzsicherheit sprechen wollen.
« Last Edit: 12.09.2019 07:22 von BStromberg »
"Ich brauche Informationen.
Meine Meinung bilde ich mir selber."
(Charles Dickens)

Aüg

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #8 am: 12.09.2019 07:29 »

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
a) Natürlich kann so etwas im Arbeitsvertrag stehen.
b) Ich verstehen deinen Einwand nicht.
Ich wollte mit meiner Aussage darauf hinweisen, dass es immer noch Menschen gibt, die glauben man hätte als TB im öD eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie, was natürlich humbug ist.

zu A) Und selbst wenn es im Arbeitsvertrag steht heisst dies nicht dass der Arbeitgeber auf sein Direktionsrecht im Bezug auf Versetzungen verzichtet haette.

Kat

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #9 am: 12.09.2019 07:54 »
Ein Dienstort kann bei Angestellten nicht so einfach vom Arbeitgeber geändert werden.

WasDennNun

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #10 am: 12.09.2019 08:06 »

Und damit sind wir wieder bei dem Mythos Sicherer Arbeitsplatz im öD ...... 8)


Ich wüsste nicht, dass in meinen Arbeitsvertrag steht, dass sich mein Arbeitsplatz auf der Hugo-Keller-Str. 10, 12345 Musterhausen, 1. Eingang links, dritte Türe rechts befindet. Oder wie sonst sollte mein Arbeitsplatz "sicher" auf der angegebenen Straße sein?
a) Natürlich kann so etwas im Arbeitsvertrag stehen.
b) Ich verstehen deinen Einwand nicht?
Ich wollte mit meiner Aussage darauf hinweisen, dass es immer noch Menschen gibt, die glauben man hätte als TB im öD eine lebenslange Arbeitsplatzgarantie, was natürlich humbug ist.

zu a)

Ein halbwegs vernünftiger Arbeitgeber im öD würde das so aber nicht vertraglich fixieren, sondern den Arbeitsbereich ganz grob geographisch auf ein Dienstgebäude innerhalb der Gebietskörperschaft beschränken.

zu b)


Garantie i.S.v. absoluter und lebenslänglicher Sicherheit gewiss nicht, aber eine quasi kündigungssichere Anstellung ist es schon. Je größer der AG, desto unwahrscheinlicher, dass im Falle z.B. einer betriebsbedingten Umorganisation keine anderweitigen (halbwegs) gleichwertigen Tätigkeiten gefunden werden.

Selbst in meiner Heimatgemeinde (Stadt mit unter 20T Einw.) und knapp 80 Vollzeitstellen im Rathaus ist es gelungen, Logopäden für den KiTa-Bereich nach Wegfall eines logopädischen Förder- und Refinanzierungsprogramms durch den LVR eine Anschlussbeschäftigung im Sozialbereich anzubieten (sofern dies gewünscht war).

Also ich würde zumindest von einer relativen Job-Garantie bzw. einer sehr hohen Arbeitsplatzsicherheit sprechen wollen.
Sehe ich auch so, aber wenn der AG eine fieser ist und sich nicht um die belange der AN kümmert, dann hat man halt auch m öD dicke Kröten zu schlucken.
deswegen ja auch das was du unter a) schreibst.
Innerhalb der Kommune ist es ja alles noch idR mit verträgllichen Fahrzeiten verbunden, wenn Diesntstellen einen Ortswechsel erfahren.
Bei grösseren Ländern und beim Bund, kann man da die MA rauskegeln. So eine Arbeitsplatz der 150 km weiter weg ist, ist halt nicht für jeden machbar.
Oder aber wenn es tatsächlich keine EG gleichen Jobs gibt (das ist wieder in kleinen Kommunen denkbar) dann wird halt ein downsizing notwendig.
Mein Fazit deckt sich da mit deinem: ob öD oder bei BMW/VW .... da hat man immer eine relativen Job-Garantie .....

Kat

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« Antwort #11 am: 12.09.2019 08:08 »
Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA und die können den AN ja zurück in die Heimatbehörde holen, wenn er nicht mitziehen will.

Hain

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #12 am: 12.09.2019 08:16 »
Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA und die können den AN ja zurück in die Heimatbehörde holen, wenn er nicht mitziehen will.

Der Geschäftsführer des JC übt das Direktionsrecht der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers aus, soweit nicht das Grundarbeitsverhältnis (Begründung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses) betroffen ist.

BStromberg

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Antw:Versetzung aufgrund Zentralisierung
« Antwort #13 am: 12.09.2019 08:19 »
Hier geht es um Jobcenter und das hat kein eigenes Personal. Der Arbeitgeber ist entweder Kommune oder BA und die können den AN ja zurück in die Heimatbehörde holen, wenn er nicht mitziehen will.

Ggf. müssen die das sogar.

Genau für solche Konstellationen werden m.W.n. ja auch übergeordnete Kooperationsverträge/Vereinbarungen auf Trägerebene geschlossen, in denen gewisse Rückkehrrecht geregelt sind bzw. Klarstellungen getroffen werden, dass die dort eingesetzten Mitarbeiter de facto zum Stammpersonal der abgebenden Dienstherren zählen.

"Ich brauche Informationen.
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(Charles Dickens)

Spid

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« Antwort #14 am: 12.09.2019 08:20 »
Ein Dienstort kann bei Angestellten nicht so einfach vom Arbeitgeber geändert werden.

Bei Vorliegen eines dienstlichen Grundes sehr wohl.