Nein, das heisst, das Spid nur Fragen beantwortet, die ein Grundwisen und die richtigen Termini erkennen lassen.
Für die Eingruppierung an sich sind Abschlüsse nicht (so) wichtig. Es kommt auf die "auszuübende" Tätigkeit an. Erfüllt man eine tariflich vorgesehene Bildungsvoraussetzung (Studium, Beruf, was auch immer) nicht und exisitiert in dem betreffenden Abschnitt kein Tätigkeitsmerkmal für diese Fälle, ist man einfach eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.