Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

mittlerer oder gehobener Dienst

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Bärbel1964:
Habe eine Frage:
Bin seit über 30 Jahren in der großes 9 eingestellt. Habe mittlerweile die Endstufe 6. Ich würde mich gerne beruflich verändern und habe mal gehört, dass wenn man über mehrere Jahre in der 9 eingestellt war ist dies mit den Anforderungen für den mittleren oder gehobenen Dienst gleichzusetzen. Stimmt dies und wenn ja wo steht das?
Ich würde mich gerne für eine Stelle bewerben wo die Voraussetzungen erfüllt sein müssen.

Spid:
Der TV-L/TV-H trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.

Bärbel1964:
Das heißt dann soviel wie, dass ich mich auf solche Stellen nicht bewerben kann da mir das Studium fehlt?

Wastelandwarrior:
Nein, das heisst, das Spid nur Fragen beantwortet, die ein Grundwisen und die richtigen Termini erkennen lassen.

Für die Eingruppierung an sich sind Abschlüsse nicht (so) wichtig. Es kommt auf die "auszuübende" Tätigkeit an. Erfüllt man eine tariflich vorgesehene Bildungsvoraussetzung (Studium, Beruf, was auch immer) nicht und exisitiert in dem betreffenden Abschnitt kein Tätigkeitsmerkmal für diese Fälle, ist man einfach eine Entgeltgruppe niedriger eingruppiert.

WasDennNun:
Was bedeutet denn mittleren oder gehobenen Dienst? Im TV-L /H gibt es so etwas nicht, somit wird da auch nichts und nirgend was zu stehen.

Im öD kannst du dich auf alle Stellen bewerben, sofern nicht in der Ausschreibung etwas verlangt wird, was du nicht hast.
(z.b. wiss. Hochschulstudium wird bei einer EG13 Stelle in der Ausschreibung verlangt, dann dürfe die dich nicht einladen, wenn aber das wiss. Hochschulstudium nur als wünschenswert deklariert ist, dann doch)

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