Hallo,
ich wusste nicht, wo ich die Frage stellen soll. Hoffe es ist hier richtig und ihr könnt mir weiterhelfen!
Ich finde in Stellenauschreibungen immer wieder bei der Angabe der Bezahlung sowohl Tariflohn als auch Besoldung.
Zum Beispiel in dieser Formulierung:
"Der Dienstposten ist bewertet mit der Besoldungsgruppe A 11 ThürBesG. Die Eingruppierung ist vorbehaltlich der abschließenden Bewertung je nach Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 10 TV-L möglich."
Was bekomme ich denn nun auf diesem Posten?
Zwischen A11 und E10 ist ja ein großer Unterschied.
Und eine andere Frage:
Manchmal findet sich die Angabe: zunächst als tariflich Beschäftigter und bei Eignung später Möglichkeit zur Verbeamtung. Wie ist der Wahrheitsgehalt dieser Angabe einzuschätzen? Wird das nur als Lockmittel benutzt oder ist es üblich, dass man dann wirklich verbeamtet wird?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Victor