Autor Thema: Was bedeutet Angabe von Besoldung und TV-L in Ausschreibungen?  (Read 4431 times)

vicwette

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Hallo,

ich wusste nicht, wo ich die Frage stellen soll. Hoffe es ist hier richtig und ihr könnt mir weiterhelfen!
Ich finde in Stellenauschreibungen immer wieder bei der Angabe der Bezahlung sowohl Tariflohn als auch Besoldung.
Zum Beispiel in dieser Formulierung:

"Der Dienstposten ist bewertet mit der Besoldungsgruppe A 11 ThürBesG. Die Eingruppierung ist vorbehaltlich der abschließenden Bewertung je nach Erfüllung der tariflichen Voraussetzungen bis Entgeltgruppe 10 TV-L möglich."

Was bekomme ich denn nun auf diesem Posten?
Zwischen A11 und E10 ist ja ein großer Unterschied.

Und eine andere Frage:
Manchmal findet sich die Angabe: zunächst als tariflich Beschäftigter und bei Eignung später Möglichkeit zur Verbeamtung. Wie ist der Wahrheitsgehalt dieser Angabe einzuschätzen? Wird das nur als Lockmittel benutzt oder ist es üblich, dass man dann wirklich verbeamtet wird?

Vielen Dank im Voraus für die Hilfe!
Victor

clarion

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Hallo,

Tarif Beschäftigung und Beamtentum sind zwei ganz verschiedene Systeme. Bei Beamten geht vom Netto auch noch mal die Krankenkasse runter. Das sind auch noch mal ein paar hundert Euro.

In unsere Behörde wird auch verbeamtet wenn die Eignung gegeben ist. Da würde ich im Vorstellungsgespräch Fragen, welche Bedingungen genau erfüllt sein müssen.

Organisator

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Was bekomme ich denn nun auf diesem Posten?
Zwischen A11 und E10 ist ja ein großer Unterschied.

Wenn Du Tarifbeschäftigter bist, bekommst Du E 10.

Wenn Du Beamter bist, hast Du die Möglichkeit auf diesem Dienstposten bis zur A 11 befördert zu werden.

Skedee Wedee

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Wie schon ausgeführt wurde: als Tarifbeschäftigter erhältst Du sofort E10, als Beamter hast Du Entwicklungsmöglichkeiten bis A11 im Rahmen von Beförderungen. Schließlich fängt der Beamte im gehobenen nichttechnischen Dienst grundsätzlich bei A9 an und wird in Abhängigkeit von Beurteilungen und freien Planstellen im Laufe der Jahre bis auf A11 befördert. Der Tarifbeschäftigte erhält sofort nach dauerhafter Aufgabenübertragung die E10.

Ob die Möglichkeit der Verbeamtung besteht, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Unter anderem ist die Laufbahnbefähigung maßgeblich. Hast Du diese nicht, kann auch keine Verbeamtung stattfinden. Ein Rechtsanspruch auf Verbeamtung besteht grundsätzlich nicht.

vicwette

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Danke für eure Antworten!

Ich bin Berufseinsteiger und daher weder bereits Beamter noch TB.
Das heißt, ich würde bei dem genannten Bsp. also E10 bekommen und nicht verbeamtet werden?
Und wenn ich bereits Beamter wäre und auf diese Stelle wechsle, dann würde ich max. A11 bekommen, richtig?

Bastel

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Genau.

Skedee Wedee

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Das heißt, ich würde bei dem genannten Bsp. also E10 bekommen und nicht verbeamtet werden?

Genau, Du erhältst E10 für die Tätigkeiten, sofern Du beim Auswahlverfahren obsiegst. Warum sollte Dich der Arbeitgeber verbeamten und nicht zunächst erst einmal als Tarifbeschäftigter einstellen? Zumal keine Anhaltspunkte vorliegen, ob Du überhaupt die Laufbahnbefähigung besitzt.

Und wenn ich bereits Beamter wäre und auf diese Stelle wechsle, dann würde ich max. A11 bekommen, richtig?

Wenn Du bereits Beamter wärst, dann kannst Du auf diesem Dienstposten bis A11 befördert werden. Beförderungen erfolgen unter anderem aufgrund Beurteilungen und vorhandenen Planstellen.