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[BE] Besoldungsrecht Beamte, Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Besoldung

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SwenTanortsch:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.09.2019 12:32 ---
--- Zitat von: Bunny am 13.09.2019 12:20 --- Denn eines ist für mich klar: Sollte es zu einer Entscheidung des BVerfG in dem von den Klägern erhofften Umfang auch nur in einem Bundesland kommen, wird das alle öffentlichen Haushalte in Bund, Ländern und Kommunen sprengen.

--- End quote ---
Wieso?
Die Massnahmen sind doch überschaubar:
Erhöhung der Kinderzuschläge.
Wegfall der A3 evtl. der A4 (sind ja nur wenige) und fertig.

--- End quote ---

Ganz so einfach ist es nicht - da in Bayern nicht einmal die Besoldungsgruppen A 6 und A 7 den 15-prozentigen Abstand einhalten (nach der beschriebenen Methodik läge die Besoldungsgruppe nur A7 12,73 % oberhalb des sozialhilferechtlichen Existenzminimums), müsste man dann auch diese Gruppen wegfallen lassen, was das gesamte Besoldungsgefüge ad absurdum führen würde...

Und die Erhöhung der Kinderzuschläge kann gleichfalls keine adäquate Lösung sein, da es sich hier um Pauschalbeträge handelt, die nicht nach Besoldungsgruppen differenziert werden können. Ein zu niedriger Pauschalbetrag würde kein verfassungskonformes Niveau herstellen; ein zu hoher Betrag würde - als Pauschale - auf's Ganze gesehen die prozentualen Abstände zwischen den Besoldungsgruppen einebnen und könnte auch von daher nicht verfassungskonform sein.

Denn unabhängig davon, dass das Bundesverfassungsgericht zur Prüfung regelmäßig eine vierköpfige Familie betrachtet, um daraus ökonomische Rückschlüsse zu ziehen, ist eine amtsangemessene Alimentation allen Beamten unabhängig vom Familienstand und Kinderzahl zu gewähren. Ökonomische Berechnungen sind juristisch betrachtet unter dem Primat des Rechts abzuwägen.

Nicht zuletzt dürften (zu) hohe Kinderzuschläge, die Beamten gewährt wird, auch deshalb verfassungsrechtlich bedenklich sein, da sie (vereinfacht ausgedrückt) Nicht-Beamten benachteiligten; denn (zu) hohe Kinderzuschläge würde Beamtenkinder - ökonomisch betrachtet - "wertvoller" machen als Kinder, deren Eltern keine Beamte sind.

WasDennNun:

--- Zitat von: SwenTanortsch am 13.09.2019 13:07 ---Nicht zuletzt dürften (zu) hohe Kinderzuschläge, die Beamten gewährt wird, auch deshalb verfassungsrechtlich bedenklich sein, da sie (vereinfacht ausgedrückt) Nicht-Beamten benachteiligten; denn (zu) hohe Kinderzuschläge würde Beamtenkinder - ökonomisch betrachtet - "wertvoller" machen als Kinder, deren Eltern keine Beamte sind.

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Noch wertvoller machen meinst du, sie sind es ja schon jetzt und hatte damit bisher ein Gericht ein Problem?
Die A Besoldung gerät "nur" durch die notwendige Einbeziehung Betrachtung der Kinder in die nähe des sozialhilferechtlichen Existenzminimums. Kinderlose kommen nicht unter die 115%.
Also liegt es nahe an dieser Stellschraube zu drehen. Das Abstandsgebot kann dadurch - bei sinnvoller Ausgestaltung - eingehalten werden.

Unterbezahlt:
Erstmal vielen dank an SwenTanortsch für die ausführliche Problembeschreibung. Offensichtlich sollte man nicht nur in Niedersachsen Widerspruch gegen die Besoldung einlegen. Das war mir neu.

Der Dienstherr in Niedersachsen hat ja einfach mit dem neuen Bezügeanpassungsgesetz die Besoldungsstufen bis A4 gestrichen und meint wohl damit wär die Abstandsproblematik zur Sozialhilfe erledigt. Ich halte dagegen, dass die Besoldungsarithmetik dadurch nicht strukturell verändert wurde und man absolut nichts verbessert hat, außer die wenigen betroffenen Kollegen in diesen Stufen anzuheben. Die unrechtmäßig zu niedrige Besoldung für alle bleibt. Ich hoffe die Geizhälse kommen mit dieser billigen Lösung nicht durch.

Es bleibt spannend wie das BverfG entscheidet.

SwenTanortsch:

--- Zitat von: WasDennNun am 13.09.2019 13:27 ---
--- Zitat von: SwenTanortsch am 13.09.2019 13:07 ---Nicht zuletzt dürften (zu) hohe Kinderzuschläge, die Beamten gewährt wird, auch deshalb verfassungsrechtlich bedenklich sein, da sie (vereinfacht ausgedrückt) Nicht-Beamten benachteiligten; denn (zu) hohe Kinderzuschläge würde Beamtenkinder - ökonomisch betrachtet - "wertvoller" machen als Kinder, deren Eltern keine Beamte sind.

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Noch wertvoller machen meinst du, sie sind es ja schon jetzt und hatte damit bisher ein Gericht ein Problem?
Die A Besoldung gerät "nur" durch die notwendige Einbeziehung Betrachtung der Kinder in die nähe des sozialhilferechtlichen Existenzminimums. Kinderlose kommen nicht unter die 115%.
Also liegt es nahe an dieser Stellschraube zu drehen. Das Abstandsgebot kann dadurch - bei sinnvoller Ausgestaltung - eingehalten werden.

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Du hast Recht, WasDennNun, dass die Stellschraube Familienzuschläge sowohl für die Finanzministerien attraktiv sind, da sie so - auf's Ganze gesehen - deutlich Geld einsparen können; zugleich dürfte es (unabhängig von den Interessen der Finanzminsterien) aus vielen Gründen grundsätzlich sinnvoll sein, Kinderzuschläge weiter zu erhöhen, da das Leben mit Kindern eben deutlich teurer ist als ohne.

Was ich aber sagen will, ist, dass die Unteralimentation offensichtlich bereits deutlich zu groß ist (jedenfalls nach der Methodik des Bundesverwaltungsgerichts), als dass sie mittels Familienzuschlägen ausgeglichen werden könnte. Um's wieder konkret an Zahlen zu zeigen:

Nimmt man wieder die Vergleichsschwelle von 33.297,10 €, dann müsste die Mindestnettobesoldung ohne PKV-Zahlung und Kindergeld (beide sind nicht zu versteuern) bei 33.613,66 € liegen. Das entspricht einer Bruttobesoldung von etwa 36.700,- € (vgl. https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/bl2019/resultbl2019.xhtml).

Das Brutto-Einstiegsgrundgehalt inklusive Jahressonderzahlung eines in der Besoldungsgruppe A 3 eingruppierten Kollegen beträgt rund 28.072,- €, die weiteren familiären Zuschläge  betragen rund 5.350,- €, sodass sein Steuerbrutto bei 33.420,- € liegt. Um nun auf 36.700,- zu kommen, müssten die familiären Zuschläge um rund 3.280,- € erhöht werden, also von jetzt rund 5.350,- auf dann rund 8.630,- €. Die familiären Zuschläge würden also um über 60 Prozent erhöht werden (vgl. zu Daten http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/by?id=beamte-bayern-2019&g=A_3&s=1&f=3&z=100&zulageid=10.1&zulage=&stj=2019&stkl=3&r=0&zkf=0).

Diese offensichtliche Ungleichbehandlung sowohl der Beamten ohne Familienanhang als auch der nicht-verbeamteten Menschheit ließe sich meines Erachtens kaum verfassungsrechtlich schlüssig begründen; denn dazu müsste der bayerische Gesetzgeber nun nachweisen, dass er bislang und also über Jahrzehnte Beamte mit Kindern massiv benachteiligt hätte und nun die Benachteiligung durch eine 60-prozentige Zulagenerhöhung heilen wollte - und das würde dann für die weiteren 15 Länder sowie für den Bund genauso gelten. Eine solch unverfrorene Argumentation, durch die letztlich vor allem das Ziel durchschiene, Besoldungskosten zu sparen, hätte m.E. keinerlei Chance, vor dem Bundesverfassungsgericht Bestand zu haben.

Die Materie ist insgesamt ziemlich komplex, weshalb das Bundesverfassungsgericht einen nicht minder komplexen Prüfkatalog entworfen hat - und den fadenscheinig auszuhebeln, ist nicht ganz einfach, auch wenn das die Länderlegislativen immer wieder versuchen...

WasDennNun:
Der eine Haken in deiner Rechnung ist ja schon in NI erledigt (es gibt keine A3 A4) mehr.
Somit musst du deine Rechnung bei A5 starten.
Damit ist dann die notwendige Zulagen natürlich geringer.


--- Zitat von: SwenTanortsch am 13.09.2019 14:47 ---Diese offensichtliche Ungleichbehandlung sowohl der Beamten ohne Familienanhang als auch der nicht-verbeamteten Menschheit ließe sich meines Erachtens kaum verfassungsrechtlich schlüssig begründen; denn dazu müsste der bayerische Gesetzgeber nun nachweisen, dass er bislang und also über Jahrzehnte Beamte mit Kindern massiv benachteiligt hätte und nun die Benachteiligung durch eine 60-prozentige Zulagenerhöhung heilen wollte.

--- End quote ---
Nun aber genau das ist ja geschehen! Die Alimentation der Beamten mit Familie war stets zu gering, man erkennt es ja, dass diese eben ratzbatz nah an der 115% Grenze rutschen.
Und eine pauschale Erhöhung des Grundgehaltes würde ja eine massive Benachteiligung der Beamten mit Familienanhang bedeuten. also wo sollte das nicht schlüssig begründbar sein.

Denn die Beamten ohne Familienanhang sind ja ausreichend weit weg von der 115% Grenze

Und da könnte der Dienstherr zur Refinanzierung sogar noch weiter gehen z.B. die Stufen einkürzen, oder die oberen Stufen einfrieren, ....

Und wieso da eine Ungleichbehandlung zu den nicht-verbeamteten Menschheit irgendwie reinspielen sollte ist mir unklar, dann müsste man ja auch Beihilfe und Pension mit dieser Argumentation vernichten können.

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