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[BE] Besoldungsrecht Beamte, Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Besoldung
Unterbezahlt:
Moin AG!
An dieser Stelle ist es angebracht einfach einmal Danke zu sagen :)
Muenchner82:
Ich verstehe immernoch nicht warum die Petition auf eine Wiederherstellung einer bundeseinheitlichen Besoldung abzielt.
Zwar kann ich den Ausführungen durchaus folgen, aber die Schlussfolgerung einheitliceh Besoldung erschließt sich mir in keinster Weise.
Wenn das Urteil des BVerfG kommt und den Klägern Recht gibt, werden ohnehin viele Bundesländer (wenn nicht alle) ihre Besoldung anpassen müssen. Die Hartz 4 Sätze sind aber Deutschlandweit unterschiedlich, warum genau soll also die Besoldung wieder vereinheitlicht werden? Und wenn auf welches Hartz 4 Niveau? Das in Berlin? Oder das in Zwickau?
Bunny:
--- Zitat von: Muenchner82 am 24.09.2019 07:54 ---Ich verstehe immernoch nicht warum die Petition auf eine Wiederherstellung einer bundeseinheitlichen Besoldung abzielt.
Zwar kann ich den Ausführungen durchaus folgen, aber die Schlussfolgerung einheitliceh Besoldung erschließt sich mir in keinster Weise.
Wenn das Urteil des BVerfG kommt und den Klägern Recht gibt, werden ohnehin viele Bundesländer (wenn nicht alle) ihre Besoldung anpassen müssen. Die Hartz 4 Sätze sind aber Deutschlandweit unterschiedlich, warum genau soll also die Besoldung wieder vereinheitlicht werden? Und wenn auf welches Hartz 4 Niveau? Das in Berlin? Oder das in Zwickau?
--- End quote ---
Berechtigte Fragen. Schließe mich an.
TonyBox:
Hallo zusammen,
nur mal eine evtl. blöde Frage. Wenn folgende Rechnung stimmt (siehe einige Beiträge vorher),
.... « Antwort #19 am: 13.09.2019 11:05 » ...
Die sozialhilferechtliche Regelleistung für zwei Erwachsene beträgt 9.168,- Euro, für zwei Kinder 6.912 Euro, die Bedarfspauschale für Bildung und Teilhabe 456,- Euro. Diese Werte sind unstrittig. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts müssen Unterkunftskosten der Mietenstufe VI hinzuaddiert werden, was einem Gegenwert von 10.548,- Euro entspricht, sowie der Ausgleich von jährlichen Heizkosten in Höhe von 1.870,- Euro. Das Grundsicherungsniveau beträgt innerhalb der Bundesverwaltungsgerichtsmethodik folglich 28.954,- Euro. Die Vergleichsschwelle von 115 Prozent läge demnach bei 33.297,10 Euro.
....
wäre dann nicht fast jeder Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern betroffen, bei denen es nur ein Hauptverdiener gibt? (war ja auch oben die genannte Prämisse)
Die 28.954 Euro sind Nettohaushaltseinkommen, richtig? Dann wären das ~ 2413 € mtl. Das bekommt kein Handwerker, Lagerrist, Bürokaufmann, Steuerfachangestellter, etc. (auch nicht mit Kindergeld). Denn um die 2413 € netto zu erhalten, müsste der oder diejenige 3305.- Euro brutto als Entgelt erhalten. Hier wird der Kreis derjenigen, die dies erhalten (mit Ausbildungsberuf ohne Studium) sehr klein. Ich kenne viele Handwerkermeister die diesen Betrag nicht erhalten.
Dürften die dann auch alle Harz IV bzw. Aufstockung beantragen?
Ich persönlich finde, dass ich als Beamter gut Bezahlt bin und ich bin auch damit zufrieden was ich als Nettobesoldung erhalte. Dieses Gehalt (man muss es ja auch mal sagen) ist weit höher als das, was ich in der freien Wirtschaft bzw. in der selben Entgeltgruppe der Angestellten erhalten würde.
Aber das ist natürlich nur meine Meinung dazu.
lumer:
--- Zitat von: Muenchner82 am 24.09.2019 07:54 ---Die Hartz 4 Sätze sind aber Deutschlandweit unterschiedlich, warum genau soll also die Besoldung wieder vereinheitlicht werden? Und wenn auf welches Hartz 4 Niveau? Das in Berlin? Oder das in Zwickau?
--- End quote ---
Da sich die Unterschiede nur aus den Unterkunftskosten ergeben, könnte man das bspw. über eine bundeslandsspezifische Zulage regeln. In der oben schon bezeichneten Entscheidung stellt das BVerwG darauf ab, dass immer die höchste Mietenstufe des Bundeslandes für vier Haushaltsmitglieder bei der Vergleichsberechnung zu berücksichtigen ist. Bei der Besoldung könnte man dann stets die Mietenstufe III berücksichtigen, die in jedem Bundesland irgendwo gelten dürfte. Die Zulage würde sich dann aus dem Unterschied der höchsten Mietenstufe des Bundeslandes zur Mietenstufe III berechnen. Dann läge Bayern immer noch an der Spitze, sodass diese sich nicht herabgesetzt fühlen ... ::)
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