Autor Thema: [BE] Besoldungsrecht Beamte, Wiederherstellung der bundeseinheitlichen Besoldung  (Read 25002 times)

Muenchner82

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lumer auch das ist doch kein Argument für eine bundeseinheitliche Besoldung. Die Lebenshaltungskosten und -bedingungen sind unterschiedlich in Deutschland. Anstatt hier mit Zulange zu hantieren kann man doch weiterhin verschiedene Besoldungen haben. Ein föderales Beamtenrecht macht durchaus Sinn.


Warum wird sich hier so wehement in eine einheitliche Besoldung verrannt?

Bunny

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lumer auch das ist doch kein Argument für eine bundeseinheitliche Besoldung. Die Lebenshaltungskosten und -bedingungen sind unterschiedlich in Deutschland. Anstatt hier mit Zulange zu hantieren kann man doch weiterhin verschiedene Besoldungen haben. Ein föderales Beamtenrecht macht durchaus Sinn.


Warum wird sich hier so wehement in eine einheitliche Besoldung verrannt?
Genau meine Meinung. Und was von den Träumern einer bundeseinheitlichen Besoldung offensichtlich ausgeblendet wird ist, dass vorher erst noch das GG geändert werden müsste. Und da sehe ich weit und breit keine Mehrheit dafür.

WasDennNun

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Die Hartz 4 Sätze sind aber Deutschlandweit unterschiedlich, warum genau soll also die Besoldung wieder vereinheitlicht werden? Und wenn auf welches Hartz 4 Niveau? Das in Berlin? Oder das in Zwickau?
Da sich die Unterschiede nur aus den Unterkunftskosten ergeben, könnte man das bspw. über eine bundeslandsspezifische Zulage regeln.
Nein, wenn dann Kommunenspezifische, so wie es bei H4 ja auch nicht bundeslandspezifisch geregelt ist, sondern es immer darauf ankommt, was als Unterkunftskosten akzeptiert wird. 8)

WasDennNun

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wäre dann nicht fast jeder Haushalt mit 2 Erwachsenen und 2 Kindern betroffen, bei denen es nur ein Hauptverdiener gibt? (war ja auch oben die genannte Prämisse)
Was heißt wäre betroffen? Sind betroffen und können natürlich H4 beantragen (oder erstmal Wohngeld)
Fraglich nur, ob das Amt dann nicht die Hausfrau auffordert einen Nebenjob anzunehmen. o.ä.

lumer

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Die Hartz 4 Sätze sind aber Deutschlandweit unterschiedlich, warum genau soll also die Besoldung wieder vereinheitlicht werden? Und wenn auf welches Hartz 4 Niveau? Das in Berlin? Oder das in Zwickau?
Da sich die Unterschiede nur aus den Unterkunftskosten ergeben, könnte man das bspw. über eine bundeslandsspezifische Zulage regeln.
Nein, wenn dann Kommunenspezifische, so wie es bei H4 ja auch nicht bundeslandspezifisch geregelt ist, sondern es immer darauf ankommt, was als Unterkunftskosten akzeptiert wird. 8)
Das BVerwG stellt für die Berechnung der Unterkunftskosten auf das Bundesland ab, nicht auf die Kommunen. Dies liegt daran, dass die Landesbeamten grds. an jede Dienststelle des Landes umgesetzt werden können.

lumer

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lumer auch das ist doch kein Argument für eine bundeseinheitliche Besoldung. Die Lebenshaltungskosten und -bedingungen sind unterschiedlich in Deutschland. Anstatt hier mit Zulange zu hantieren kann man doch weiterhin verschiedene Besoldungen haben. Ein föderales Beamtenrecht macht durchaus Sinn.


Warum wird sich hier so wehement in eine einheitliche Besoldung verrannt?
Die Lebenshaltungskosten und -bedingungen unterscheiden sich ebenso in Bayern. Dennoch gibt es dort eine einheitliche Besoldung. Ein kommunenspezifisches Beamtenrecht würde deshalb durchaus Sinn ergeben. Warum nur hat Bayern das aber nicht getan?

Chrille1507

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Ich persönlich finde, dass ich als Beamter gut Bezahlt bin und ich bin auch damit zufrieden was ich als Nettobesoldung erhalte. Dieses Gehalt (man muss es ja auch mal sagen) ist weit höher als das, was ich in der freien Wirtschaft bzw. in der selben Entgeltgruppe der Angestellten erhalten würde.


Das liest man aber auch selten  ;D

Ich hoffe übrigens immer noch, dass mir meine Frage beantwortet wird, welcher Nachteil für die Bevölkerung entsteht, wenn nicht bundeseinheitlich bezahlt wird.

Wenn wir uns übrigens Mühe geben, haben wir bald mehr Kommentare zum Thema als die Petition unterschriften  ;)

was_guckst_du

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...Nachteile für die Bevölkerung gibt es wahrscheinlich nur in den Gebieten, wo die Bezahlung am unteren Level erfolgt...und zwar deswegen, weil die Fähigsten dann auch mal die Konsequenzen durchziehen und wechseln (nämlich dort hin, wo besser gezahlt wird).... 8)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

was_guckst_du

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...ich persönlich finde mein Netto-Gehalt (und nur darauf kommt es schließlich an) auch sehr gut, obwohl die Besoldung in NRW insgesamt eher mittelmäßig ist...im Vergleich und unter Berücksichtigung meiner WorkLifeBalance und in Erwartung meiner Pension bin ich mehr als zufrieden...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Bunny

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Die Lebenshaltungskosten und -bedingungen unterscheiden sich ebenso in Bayern. Dennoch gibt es dort eine einheitliche Besoldung. Ein kommunenspezifisches Beamtenrecht würde deshalb durchaus Sinn ergeben. Warum nur hat Bayern das aber nicht getan?
Weil schon der Aufwand im Gesetzgebungsverfahren die örtlichen Verhältnisse zu ermitteln und besoldungsrechtlich zu bewerten riesig um nicht zu sagen undurchführbar wäre.

SwenTanortsch

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Die Hartz 4 Sätze sind aber Deutschlandweit unterschiedlich, warum genau soll also die Besoldung wieder vereinheitlicht werden? Und wenn auf welches Hartz 4 Niveau? Das in Berlin? Oder das in Zwickau?
Da sich die Unterschiede nur aus den Unterkunftskosten ergeben, könnte man das bspw. über eine bundeslandsspezifische Zulage regeln. In der oben schon bezeichneten Entscheidung stellt das BVerwG darauf ab, dass immer die höchste Mietenstufe des Bundeslandes für vier Haushaltsmitglieder bei der Vergleichsberechnung zu berücksichtigen ist. Bei der Besoldung könnte man dann stets die Mietenstufe III berücksichtigen, die in jedem Bundesland irgendwo gelten dürfte. Die Zulage würde sich dann aus dem Unterschied der höchsten Mietenstufe des Bundeslandes zur Mietenstufe III berechnen. Dann läge Bayern immer noch an der Spitze, sodass diese sich nicht herabgesetzt fühlen ...  ::)

Das BVerwG stellt - ähnlich wie verschiedene OVG's - auf eine Regelung anhand von Ortszuschlägen ab, die wiederum in Einklang mit dem maßgeblichen BVerfG-Urteil des Jahrs 2007 zu bringen wären (ich schreibe das jetzt mal alles nicht so lang) und sich also an den jeweiligen Mietenstufen der entsprechenden Kommune oder Stadt orientierten. Es wird interessant, ob das BVerfG diese sich verwaltungsgerichtlich offensichtlich vereinheitlichende Rechtsauffassung teilen wird.

Eine einheitliche Anwendung der Mietenstufe III hat 2017 das OVG Lüneburg für Niedersachsen zugrundegelegt - da aber in Niedersachsen alle sechs Mietenstufen zu finden sind, hat das BVerwG zurecht die Abgrenzungsproblematik angesprochen und ist, da die Länder jederzeit das verfassungskonforme Recht hätten, Ortszuschläge einzuführen, bis zu einer entsprechenden Betrachtung durch das BVerfG von der höchsten Mietenstufe ausgegangen. Es wird sich zeigen, ob das BVerfG dem entsprechenden BVerwG-Beschlüssen aus 2017 und 2018 folgt (für das Land Berlin ist das BVerwG 2017 ebenfalls von der höchsten Mietenstufe des Landes ausgegangen, die wiederum in Land Berlin die Stufe III ist).

Beschäftigt man sich ein wenig mit der Historie, dann stellt man fest, dass wir als Beamte in der Vergangenheit eher besser mit der seit den 1970-er Jahren geltenden bundeseinheitlichen Regelung gefahren sind, die auch deshalb 2003/06 gezielt von den Bundesländern zerschlagen wurde, um durch recht massive Alimentationseinsparungen entscheidend mit zur Haushaltskonsolidierung beitragen zu können.

Wer sich damit in verhältnismäßig knapper (und also nicht zu zeitintensiver) Form beschäftigen möchte, der kann das z.B. hier tun:

- unter eher historischer Perpektive: Josef Franz Lindner: Gibt es ein besoldungsrechtliches Homogenitätsprinzip? In: Die Öffentliche Verwaltung 68 (2015), H. 24, S. 1025-1031.

- auf Grundlage umfassender akueller Berechnungen: Giesela Färber: Ökonomische Aspekte einer verfassungskonformen Gestaltung von Besoldung und Versorgung. In: Zeitschrift für Beamtenrecht 66 (2018), H. 7/8, S. 228-238.

Unter der Rubrik "Chronologie der Besoldungsrunde der Länder 2019" kann man sich natürlich auch ausgiebig mit den 16 Gesetzgebungsverfahren der Länder beschäftigen (http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/) - hat man sich da hindurchgearbeitet (eine sehr empfehlenswerte Aufgabe, wenn man etwas über den Zustand des öffentlichen Dienstes lernen möchte - also das lernen möchte, was wir überwiegend sowieso alle wissen...), sollte einem die groteske Situation, die die Reföderalisierung erzeugt hat, schlagend vor Augen stehen. Hierzu gibt es zugleich einen von den Finanzministerien von Bund und Ländern 1976 in Auftrag gegebenen Lehrfilm, der trotz seines Alters heute noch immer aktuell ist und deshalb Teil des Prüfungskatalogs im Modul "Wie werde ich ein ordentlicher Finanzminister?" der Berliner HfaEe (Hochschule für angewandte Einsparungseffekte) ist:

https://www.youtube.com/watch?v=wAoUNTRFgvM

Sofern das BVerfG der sich vereinheitlichenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsauffassung im Kern folgen sollte, dürfte es die Gesetzgeber aller Wahrscheinlichkeit ebenfalls auf die Möglichkeit von Ortszuschlägen hinweisen, ohne diese zu dekretieren, da es mit Blick auf den weiten Ermessenspielraum der Gesetzgeber nicht möglich ist, hier eine konkrete Umsetzungsform festzulegen.

Oder um's so auszudrücken: Wenn dann also das BVerfG bereits schon im nächsten Jahr befinden wird, ob die niedersächsische Besoldung des Jahr 2005 verfassungskonform war und wenn dann das Land Niedersachsen (und alle anderen Länder dann gleich mit) anfangen werden, entsprechend Erfahrungen mit neuen Regelungen, die sie allesamt selbst (er-)schaffen werden, zu machen und diese dann also auch nach und nach umzusetzen sich anschicken, dann ist es vielleicht eventuell auch zu einem gewissen Prozentsatz in Anbetracht der Komplexität des unterschiedlichen Länderrechts recht wahrscheinlich, auf jeden Fall nicht gänzlich unwahrscheinlich (bis zu einem gewissen Grade auf jeden Fall ganz bestimmt), dass dann also eventuell schon unter günstigen Bedingungen in recht kurzer Zeit bis 2035 eine dann noch einmal genauer zu prüfende und also allem Anschein nach amtsangemessene Alimentation in ganz Deutschland für den Zeitraum der in etwa nachfolgenden Jahre terminiert werden könnte, allerdings nur bei Rückwind und sofern es die Haushaltslage zulässt in der Mitte zwischen zwei Legislaturperioden.

Unterbezahlt

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Unter der Rubrik "Chronologie der Besoldungsrunde der Länder 2019" kann man sich natürlich auch ausgiebig mit den 16 Gesetzgebungsverfahren der Länder beschäftigen (http://oeffentlicher-dienst.info/beamte/land/tr/2019/) - hat man sich da hindurchgearbeitet (eine sehr empfehlenswerte Aufgabe, wenn man etwas über den Zustand des öffentlichen Dienstes lernen möchte - also das lernen möchte, was wir überwiegend sowieso alle wissen...), sollte einem die groteske Situation, die die Reföderalisierung erzeugt hat, schlagend vor Augen stehen. Hierzu gibt es zugleich einen von den Finanzministerien von Bund und Ländern 1976 in Auftrag gegebenen Lehrfilm, der trotz seines Alters heute noch immer aktuell ist und deshalb Teil des Prüfungskatalogs im Modul "Wie werde ich ein ordentlicher Finanzminister?" der Berliner HfaEe (Hochschule für angewandte Einsparungseffekte) ist:

https://www.youtube.com/watch?v=wAoUNTRFgvM

Sofern das BVerfG der sich vereinheitlichenden verwaltungsgerichtlichen Rechtsauffassung im Kern folgen sollte, dürfte es die Gesetzgeber aller Wahrscheinlichkeit ebenfalls auf die Möglichkeit von Ortszuschlägen hinweisen, ohne diese zu dekretieren, da es mit Blick auf den weiten Ermessenspielraum der Gesetzgeber nicht möglich ist, hier eine konkrete Umsetzungsform festzulegen.

Oder um's so auszudrücken: Wenn dann also das BVerfG bereits schon im nächsten Jahr befinden wird, ob die niedersächsische Besoldung des Jahr 2005 verfassungskonform war und wenn dann das Land Niedersachsen (und alle anderen Länder dann gleich mit) anfangen werden, entsprechend Erfahrungen mit neuen Regelungen, die sie allesamt selbst (er-)schaffen werden, zu machen und diese dann also auch nach und nach umzusetzen sich anschicken, dann ist es vielleicht eventuell auch zu einem gewissen Prozentsatz in Anbetracht der Komplexität des unterschiedlichen Länderrechts recht wahrscheinlich, auf jeden Fall nicht gänzlich unwahrscheinlich (bis zu einem gewissen Grade auf jeden Fall ganz bestimmt), dass dann also eventuell schon unter günstigen Bedingungen in recht kurzer Zeit bis 2035 eine dann noch einmal genauer zu prüfende und also allem Anschein nach amtsangemessene Alimentation in ganz Deutschland für den Zeitraum der in etwa nachfolgenden Jahre terminiert werden könnte, allerdings nur bei Rückwind und sofern es die Haushaltslage zulässt in der Mitte zwischen zwei Legislaturperioden.

Selten so gelacht über dieses eigentlich miese Thema. You made my day  ;D

Mayday

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Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen,

wir, die Initiative www.Berliner-Besoldung.de, die sich u.a. für die Rückkehr zur bundeseinheitlichen Besoldung der Beamtinnen und Beamten einsetzt, benötigen Ihre / Eure Unterstützung – JETZT!


Das wird wohl nix, einen Tag vor Ende der Zeichnungsfrist gibt es erst gut 11.000 Unterstützer, 50.000 werden benötigt...   :)