Autor Thema: Versagung der Versetzung  (Read 6588 times)

was_guckst_du

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Antw:Versagung der Versetzung
« Antwort #15 am: 11.09.2019 08:20 »
...Aufklärung, ob es nun ein neuer AG ist oder nicht...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Spid

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Antw:Versagung der Versetzung
« Antwort #16 am: 11.09.2019 08:30 »
Inwiefern läge ein neuer AG im Rahmen des Möglichen?

WasDennNun

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Antw:Versagung der Versetzung
« Antwort #17 am: 11.09.2019 09:57 »
...Aufklärung, ob es nun ein neuer AG ist oder nicht...
Sofern der TO nicht qutsch geschrieben hat, ist dies schon mit dem Eingangspost aufgeklärt, bedarf also keiner weiteren Erläuterung.

Kaffeetassensucher

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Antw:Versagung der Versetzung
« Antwort #18 am: 11.09.2019 10:17 »
Genau genommen hat er nur geschrieben, dass sowohl die alte Behörde wie auch die neue Behörde den TV-L anwendet. Das impliziert, dass es sich bei beiden um "Landesbehörden" handelt und wenn ich mir alleine hier im Forum die Verwendung von Begriffsungenauigkeiten anschaue, halte ich es durchaus im Rahmen des Denkbaren, dass "Behörde" am Ende dann doch nicht "Behörde" meint, sondern nur irgendeine vom Land beauftragte Einrichtung mit eigenständiger Verwaltung.

Spid

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Antw:Versagung der Versetzung
« Antwort #19 am: 11.09.2019 10:21 »
Natürlich ist das im Rahmen des Denkbaren - ebenso wie vielleicht doch der TVÖD Anwendung fände, es sich um 2 Kommunen handelte und wir alle nur im Traum eines großen Döners existieren. Bevor ich jedoch von allerlei Annahmen ausgehe, nehme ich Sachverhaltsschilderungen lieber so, wie sie sind. Fehler und Ungenauigkeiten in der Sachverhaltsschilderung gehen dann halt zu Lasten des TE.

WasDennNun

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Antw:Versagung der Versetzung
« Antwort #20 am: 11.09.2019 10:51 »
Genau genommen hat er nur geschrieben, dass sowohl die alte Behörde wie auch die neue Behörde den TV-L anwendet. Das impliziert, dass es sich bei beiden um "Landesbehörden" handelt und wenn ich mir alleine hier im Forum die Verwendung von Begriffsungenauigkeiten anschaue, halte ich es durchaus im Rahmen des Denkbaren, dass "Behörde" am Ende dann doch nicht "Behörde" meint, sondern nur irgendeine vom Land beauftragte Einrichtung mit eigenständiger Verwaltung.
Wenn es zwei AG wäre, wie würde dann der eine AG auf die Idee kommen den anderen AG um "Versetzung" zu bitte.

Als ob BMW aus München sich bei bei Audi in Ingolstadt erkundigen würden, ob sie ihren MA zum 1.11. mal eben freisetzen würden?!? Und die dann lapidar antworten: Nö, erst wenn wir einen Nachfolger haben!?

Insofern ist der Sachverhalt doch schlüssig und klar und wenn nicht, dann leben wir halt in der Dönerblase.

Kaffeetassensucher

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Antw:Versagung der Versetzung
« Antwort #21 am: 11.09.2019 11:16 »
Lecker, Döner (einmal mit allem bitte)!

Ja, ist was dran. Anders lässt sich das tatsächlich kaum erklären.


Tower

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Antw:Versagung der Versetzung
« Antwort #22 am: 16.09.2019 10:52 »
Rückmeldung:

Die Problematik hat sich aufgelöst. Beide Landesbehörden haben nicht miteinander gesprochen, bzw. hat die abgebende Behörde nicht auf Anfragen von der aufnehmenden Behörde oder mir reagiert. Letztlich ließ sich über meinen Vorgesetzten ein Gespräch zwecks Klärung arrangieren, in dem ich meine Beweggründe darlegen konnte. Dieses hätte zur Folge, das mir die aufnehmende Behörde wenig später mitteilte, dass die Zustimmung zum Wechseldatum 01.11. eingegangen ist. Seitens der abgebenden Behörde erhielt ich keine Rückmeldung über das Ergebnis.

TV-Ler

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Antw:Versagung der Versetzung
« Antwort #23 am: 16.09.2019 11:07 »
Seitens der abgebenden Behörde erhielt ich keine Rückmeldung über das Ergebnis.
Tja, die sind jetzt wohl beleidigt ...