Autor Thema: Ausschluss Leistungsprämie  (Read 3970 times)

bennigroth

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Ausschluss Leistungsprämie
« am: 12.09.2019 10:49 »
Hallo zusammen,

mir wurde seitens meines Vorgesetzten mitgeteilt, dass ich dieses Jahr keine Leistungsprämie erhalten werde ... weil ich dieses Jahr (konkret im April) zum Beamter auf Probe ernannt wurde. Zuvor war ich als TB in der selben Behörde, selbes Referat beschäftigt.

Ist diese Begründung zulässig?

Meines Erachtens war meine Ernennung keine Belohnung bzw. Prämierung. Ich habe mich in 2018 auf eine Ausschreibung beworben und ebenfalls in 2018 die Zusage erhalten. Eine ähnlich lautende Formulierung bzgl. eines Ausschlusses konnte ich nirgends lesen.

Noch ein Hinweis: die Begründung beruht nur auf o.g. Tatsache und hat nichts mit einer Leistungsfeststellung o.ä. zu tun.

was_guckst_du

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Antw:Ausschluss Leistungsprämie
« Antwort #1 am: 12.09.2019 11:41 »
...Leistungsprämie im Rahmen von LoB?...die können nur TB´s erhalten (es sei denn der AG macht das auch - freiwillig - für Beamte)...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Kaffeetassensucher

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Antw:Ausschluss Leistungsprämie
« Antwort #2 am: 12.09.2019 12:00 »
Meines Erachtens war meine Ernennung keine Belohnung bzw. Prämierung.

Dass die Ernennung bereits eine Belohnung oder "Prämie" sei, ist ja nicht der Grund dafür, dass du keine Leistungsprämie mehr bekommst. Der Grund ist schlichtweg, dass du nun Beamter bist, die vom Tarifvertrag nicht umfasst sind bzw. von der Dienstvereinbarung zum LOB-Verfahren, die bei euch gilt.

BalBund

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Antw:Ausschluss Leistungsprämie
« Antwort #3 am: 16.09.2019 22:19 »
Tarifbeschäftigte werden aus einem anderen "Topf" prämiert als Beamte, beides für herausragende Leistungen. Sofern die von Dir geschilderte Äußerung nur mündlich war, mag das Empfinden ein Geschmäckle haben (dass es eben doch mit der Verbeamtung zu tun hat), für mehr reicht es aber dann auch nicht.

Erfahrungsgemäß steht bei den Beamten weniger Geld zur Verfügung als bei den TB, weshalb weniger in den Genuss einer Leistungsprämie kommen.

Garfield73

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Antw:Ausschluss Leistungsprämie
« Antwort #4 am: 18.09.2019 13:20 »
Zustimmung zu den vorherigen Ausführungen.

Das allerdings
Erfahrungsgemäß steht bei den Beamten weniger Geld zur Verfügung als bei den TB, weshalb weniger in den Genuss einer Leistungsprämie kommen.
hängt wohl sehr von der Behörde und ihrer Struktur ab.

Bei uns z. B. ist der Topf für die Beamten fünfmal so groß (allerdings auch die Anzahl der Beamten im Verhältnis zu den TB deutlich größer).