Autor Thema: Stellvertretende Sachgebietsleitung  (Read 10799 times)

lebenskunst

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Stellvertretende Sachgebietsleitung
« am: 13.09.2019 15:21 »
Hallo zusammen,

mich würde interessieren, ob eine stellvertretende Sachgebietsleitung in einem Amt zwingend nötig bzw. vorgeschrieben ist. Bei uns gab es bisher keine und nun soll eine solche Stelle geschaffen werden.
Dies hätte zur Folge, dass eine Stelle, die bisher Teile der geplanten Stellenausschreibung erledigt hat, aber kein Studium besitzt, nicht höher gruppiert werden kann, so wie ursprünglich mal angedacht / besprochen. Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine Option...
Ich habe hierzu im Netz unterschiedliche Aussagen gefunden. Unser Personalrat wollte leider bisher keine eindeutige Aussage machen, bzw hatte ich eher das Gefühl, man hat nicht wirklich Lust, sich damit zu befassen :-(

Weiß da jemand was? :-)
Danke und liebe Grüße
Franzi

Spid

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #1 am: 13.09.2019 15:30 »
Der TVÖD trifft naheliegenderweise keine Regelung zur inneren Organisation des AG oder zur Stellenbesetzung. Stellen sind tariflich nicht eingruppiert, mithin auch nicht höhergruppiert und ansonsten auch tariflich unbeachtlich.

Lars73

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #2 am: 13.09.2019 15:32 »
Grundsätzlich muss die Arbeitsfähigekit einer Behörde auch bei Abwedenheit einer Sachgebietsleitung sichergestellt sein. Wie die Behörde dies organisatorisch absichert ist deren Entscheidung. Die Schaffung von Vertretungen ist die übliche Lösung. Aber eine rechtliche Pflicht es so zu lösen gibt es nicht.

Ebenso gibt es keine zwingende Vorgabe für eine bestimmte Qualifikation einer stellvertretenden Sachgebietsletung.

Aber der Arbeitgeber kann sowohl die formale Qualifikationa als auch die Schaffung der Position entscheiden. Der Personalrat kann dies auch nicht verhindern.

WasDennNun

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #3 am: 13.09.2019 15:48 »
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine
Wenn die das so sehen und nur solche Menschen auf diese Posten haben wollen, dann ist das so.

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.

lebenskunst

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #4 am: 13.09.2019 15:50 »
Danke schonmal für den input.  :)
@Lars: Das ist es ja, was mich etwas irritiert. Bisher war es auch möglich, die Arbeitsfähigkeit auch bei längerer Abwesenheit der SGL sicherzustellen. Der neue Amtsleiter stellt nun das gesamte System in Frage.

WasDennNun

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #5 am: 13.09.2019 15:52 »
Danke schonmal für den input.  :)
@Lars: Das ist es ja, was mich etwas irritiert. Bisher war es auch möglich, die Arbeitsfähigkeit auch bei längerer Abwesenheit der SGL sicherzustellen. Der neue Amtsleiter stellt nun das gesamte System in Frage.
Tja, neue Besen kehren anders und wenn dieser der Meinung ist, ihr unstudierten Deppen könnt das nicht, dann muss man ihn halt überzeugen oder auflaufen lassen.
Ob er Ahnung von Tarifrecht hat steht natürlich zu bezweifeln. Wahrscheinlich ist er nur Jurist.

lebenskunst

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #6 am: 13.09.2019 15:53 »
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.

genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft

lebenskunst

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #7 am: 13.09.2019 15:54 »
Tja, manchmal scheint ein frischer Uniabsolvent halt mehr zu zählen, als jemand, der 20 Jahre Berufserfahrung in der Fachbranche hat... ::)

WasDennNun

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #8 am: 13.09.2019 15:55 »
genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft
Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.

Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.

WasDennNun

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #9 am: 13.09.2019 15:56 »
Tja, manchmal scheint ein frischer Uniabsolvent halt mehr zu zählen, als jemand, der 20 Jahre Berufserfahrung in der Fachbranche hat... ::)
Tja, manchmal zu recht, manchmal zu unrecht.

lebenskunst

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #10 am: 13.09.2019 16:02 »

Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.

Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.

werd ich bei Gelegenheit machen...vielleicht auch gleich mit der Bitte, mir ein Zeugnis auszustellen  8)
Ich hänge inzwischen nicht mehr wirklich an der Stelle, wenn dort sowas abgezogen wird...

Sjuda

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #11 am: 16.09.2019 16:03 »
(...)
Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.

Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.

Wenn man sich blamieren möchte, kann man die Frage stellen und gleichzeitig das beste Beispiel dafür liefern, dass es richtig ist, bestimmte Anforderungen an die Qualifikation zu stellen.

Wie bereits mehrfach herausgestellt worden ist, dreht es sich in dem Sachverhalt um Fragen der Organisation und Stellenbesetzung und eben nicht um die Eingruppierung.

WasDennNun

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #12 am: 16.09.2019 16:36 »
(...)
Nicht zweifelhaft. Einfach nur Dumm und oder Ahnungslos.

Stelle die simple Frage:
Wo in der Entgeltordnung steht das!
Bin gespannt auf die Antwort.

Wenn man sich blamieren möchte, kann man die Frage stellen und gleichzeitig das beste Beispiel dafür liefern, dass es richtig ist, bestimmte Anforderungen an die Qualifikation zu stellen.
Warum blamieren? Wenn behauptet wird, dass es tariflich nicht ginge, dann blamiert man sich mitnichten.
Wenn der AG sagt: Wir wollen nur solche, dann stellt sich die Frage ja nicht!
Zitat
Wie bereits mehrfach herausgestellt worden ist, dreht es sich in dem Sachverhalt um Fragen der Organisation und Stellenbesetzung und eben nicht um die Eingruppierung.
Falsch: Wenn die Schilderung richtig ist, dann wird seitens der Leitung nicht behauptet, wir wollen nur einen Studierten, sondern es wird behauptet es kann nur ein Studierter die Stelle bekommen.

Guckst Du, habe es rot markiert
Laut Amtsleitung ist für die Stelle der stellv. Sachgebietsleitung ein Studium nötig, daher wäre eine Bewerbung auf die Stelle keine

Aber tarifliche ist es Unsinn, Blödsinn und gelogen.
Ein Hauptschüler kann auch  E15 Tätigkeiten ausüben und entsprechendes Entgelt von E14 bekommen, da hält das Tarifrecht niemanden von ab.

Also sollte die Amtsleitung mit Tarifrecht kommen, dann solle sie dir erklären, wo das denn stehen würde.

genau das wird behauptet. Man könne nur mit Studium eine Stelle der SGL oder stellvertretenden SGL antreten.
Wenn der Amtsleiter das so will, ist es ja das eine, aber zu behaupten, das wäre generell in Stadtverwaltungen so...finde ich recht zweifelhaft

Sjuda

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #13 am: 16.09.2019 21:07 »
Was hier tatsächlich geäußert wurde, geht aus der Sachverhaltsschilderung nicht zweifelsfrei hervor. Anhaltspunkte dafür, der Arbeitgeber würde sich auf tarifliche Vorschriften berufen, lassen sich in den Ausführungen von lebenskunst jedenfalls nicht finden. Das Thema Tarifrecht und Eingruppierung wurde von dir ins Spiel gebracht.

Max

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Antw:Stellvertretende Sachgebietsleitung
« Antwort #14 am: 17.09.2019 00:23 »
Keiner hier (wohl nicht mal die TE) wissen was dem Amtsleiter hier vorschwebt. Die Vertretung ist ja nur ein Teil der Aufgabe. Vielleicht beabsichtigt der Leiter weitere Tätigkeiten zu übertragen, für welche er ein Studium als essentiell ansieht?
Auch bedeutet langjährige Erfahrung auf einer bestimmten Stelle nicht,  dass man sich für eine höhere Aufgabe besser eignet als ein frischer Uniabsolvent.